Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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Beschlussfassung Europäische Kommission / Solvency II-Projekt auf Kurs / EU-Kommission veröffentlicht Rahmenrichtlinien-Entwurf

(Berlin) - Die Europäische Kommission hat ihren Entwurf der Rahmenrichtlinie für ein neues Versicherungsaufsichtsrecht vorgelegt. „Solvency II ist auf dem richtigen Weg. Mit der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie ist ein entscheidender Schritt in dem für die europäische Versicherungswirtschaft zurzeit wichtigsten Projekt erfolgt“, so Dr. Bernhard Schareck, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Rahmenrichtlinie soll bis Ende 2008 verabschiedet werden, so dass nach Erlass der notwendigen Durchführungsmaßnahmen die Umsetzung von Solvency II in nationales Recht ab 2010 erfolgen kann.

„In Zukunft werden Verbraucher, Unternehmen, Investoren und Aufseher von Solvency II profitieren können“, sagt Schareck. Die Unternehmen berechnen zukünftig ihre Eigenmittelanforderungen mit einem Standardmodell oder mittels eines von der Aufsicht zertifizierten internen Modells. Im Kern bedeutet das: Je höher das Risiko, dem eine Versicherungsgesellschaft ausgesetzt ist, desto mehr Kapital wird sie vorhalten müssen. Noch wird das für das Versicherungsgeschäft aufsichtsrechtlich notwendige Kapital nur auf einfache Weise berechnet, etwa mit Hilfe eines pauschalen Prozentsatzes der Prämien. Das tatsächliche Risikoprofil eines Versicherers wird damit nicht erfasst.

Im Vergleich zum jetzigen System Solvency I zeigt der Entwurf der Rahmenrichtlinie weitere deutliche Fortschritte. Beispielsweise wird eine flexiblere Kapitalanlage möglich. Die europäische Versicherungswirtschaft kritisiert allerdings das vorgeschlagene Kategorisierungs- und Limitierungssystem der Eigenmittel, das sich an die Bankenwelt anlehnt: Im Entwurf werden Eigenmittel in Werthaltigkeitsklassen eingeteilt und in ungerechtfertigter Weise in ihrer Anrechnung begrenzt. Zudem sieht der GDV Gesprächsbedarf bei den Anforderungen an das qualitative Risikomanagement von Versicherungsunternehmen und das damit verbundene aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren. Diese sollten nicht dazu genutzt werden können, die mit den Modellen berechneten quantitativen Kapitalerfordernisse durch zusätzliche Kapitalzuschläge zu konterkarieren.

Um das von der Europäischen Kommission angestrebte Ziel einer risikobasierten Versicherungsaufsicht zu erreichen, müssen aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft auch alle Risikopuffer der Unternehmen voll anerkannt werden, wie dies beispielsweise in der Lebensversicherung für die freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) im Entwurf vorgesehen ist. Mit der neuen Rahmenrichtlinie sollte man außerdem die Chance nutzen, eine neue Qualität der Gruppenbeaufsichtigung in Europa einzuführen. Damit würde die wirtschaftliche Realität von Versicherungskonzernen besser abgebildet als bisher. „Ein weiterer wichtiger Punkt in den Beratungen zum neuen Aufsichtsrecht wird sein, kleine und mittlere Unternehmen nicht zu überfordern“, so Schareck. Um diese Ziele zu erreichen, sieht der GDV im Detail noch Nachbesserungsbedarf am aktuellen Richtlinienentwurf.

Bereits heute sind die deutschen Versicherer in einer guten Ausgangslage, wie die Ergebnisse einer GDV-Branchenumfrage und die im europäischen Vergleich hohe Beteiligung an der zweiten quantitativen Auswirkungsstudie (QIS2) zeigen. Über 150 Versicherer haben 2006 an der Studie teilgenommen. Nach Auffassung des GDV sollten auch die Ergebnisse der aktuellen dritten Auswirkungsstudie (QIS3) in die Rahmenrichtlinie eingehen.

Im Rahmen von Solvency II wird sich das Aufsichtssystem im Versicherungswesen fundamental verändern. Ziel ist, die europäischen Aufsichtsvorschriften zu harmonisieren und damit den Wettbewerb auf den Versicherungsmärkten in Europa zu stärken. Dies fördert dann zum Beispiel auch Produktinnovationen. „Mit den neuen Regelungen“ so die Gesamtbewertung des GDV-Präsidenten, “wird Europa im internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle einnehmen. Die ökonomischen Prinzipien, die durch Solvency II anerkannt werden, sollten auch wegweisend für eine weltweite Harmonisierung der Versicherungsaufsicht sein.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Pressestelle Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Telefax: (030) 20206000

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