Beschränkung auf Wohnungsneubau falsch / Auswirkungen auf Wohnkosten beachten
(Berlin) - Wir halten das Ereuerbare-Energien-Wärmegesetz aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen für notwendig und richtig. Falsch ist aber, dass sich alle von diesem Gesetz ausgehenden Verpflichtungen ausschließlich auf den Neubaubereich beziehen erklärt Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) anlässlich der Sachverständigenanhörung am Mittwoch (23. April 2008) im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Wird der Wohnungsbestand nicht mit eingebunden, droht das Gesetz wirkungslos zu verpuffen. Das gesetzliche Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Energiebedarf von Gebäuden deutlich zu erhöhen, dürfte verfehlt werden.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes lässt keinen Zweifel daran, dass die Mieterorganisation die Ziele des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes unterstützt. Die Verringerung des CO2-Ausstoßes, die Schonung fossiler Energien und die Unabhängigkeit von Energieimporten seien von überragender Bedeutung. Gleichzeitig würden mit einer Energiewende neue Arbeitsplätze geschaffen und die Energiekosten des Wohnens gesenkt.
Diese Ziele sind aber nur erreichbar, wenn der Wohnungsbestand eingebunden wird, fordert Rips. Der Wohnungsneubau spielt bei Wohnungsinvestitionen schon seit Jahren keine große Rolle. Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
Deshalb sind klare Zielvorgaben für den Bestand notwendig. Dabei kann der Zeitrahmen weit gefasst werden. Wir schlagen vor, dass im Wohnungsbestand ein Anteil von 20 Prozent erneuerbare Energien am Wärmebedarf bis zum Jahr 2025 verpflichtend eingeführt wird, sagt Rips.
Der Mieterbund-Präsident betont, dass alle Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele mit finanziellem Aufwand verbunden sind. Derartige Investitionen erhöhten die Marktfähigkeit der Immobilie. Es läge im Interesse der Eigentümer und Vermieter durch einen guten energetischen Zustand und durch reduzierte Energiekosten die Verkaufbarkeit und Vermietbarkeit langfristig zu sichern. Rips erklärt, dass auch Mieter ein Interesse an Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. am Einsatz erneuerbarer Energien hätten. Mieter müssten sich deshalb auch an den entstehenden Kosten beteiligen. Dafür gebe es gesetzliche Regelungen, die eine Umlage von 11 Prozent der Modernisierungskosten ermöglichten.
Eine zusätzliche finanzielle Belastung ist unvertretbar. Im Gegenteil, wir müssen die finanziellen Auswirkungen auf die betroffenen Mieterhaushalte durch wirksame staatliche Zuschüsse begrenzen, fordert Rips. Hierzu sei es notwendig, dass z.B. die KfW-Fördermaßnahmen und die Mittel aus dem Marktanreizprogramm in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Investoren müssten diese Zuschüsse auch abfordern, damit die Modernisierungsmieterhöhungen sich in Grenzen hielten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Ulrich Ropertz, Sprecher, Presse
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 223230, Telefax: (030) 22323100
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