Pressemitteilung | Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP)

Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das Postgesetz

(Berlin) - Der BdKEP hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihrer Umsetzung der EU-Postrichtlinie im deutschen Postgesetz eingelegt. Nach EU-Recht dürfen postvorbereitende Tätigkeiten nicht reserviert werden, d.h. sie dürfen nicht in die Exklusivlizenz einbezogen werden.

BdKEP sah sich zu diesem Schritt gezwungen, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Postgesetzes abgelehnt hatte.

Postvorbereitende Tätigkeiten für mehrere Versender sind nach deutschem Postgesetz für Briefe, die der Exklusivlizenz unterliegen, nicht zulässig, obwohl sie nach der Sortierung und Frankierung der Deutschen Post zur exklusiven Beförderung übergeben werden. Das Postgesetz lässt lediglich eine Variante der postvorbereitenden Tätigkeit zu, die Tätigkeit ausschließlich im Auftrag eines Versenders.

Die EU hatte bereits 2001 die französische Post abgemahnt, weil sie postvorbereitende Tätigkeiten nur für ihre eigenen Tochterfirmen zulassen wollte und Fremdfirmen behinderte. In Deutschland ist trotz vieler Bemühungen des BdKEP eine postvorbereitende und postkonsolidierende Tätigkeit - ein Geschäftserfolg in den USA -, die weitere Arbeitsplätze schaffen könnte, nicht zulässig.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) Eimsbütteler Chaussee 23, 20259 Hamburg Telefon: 040/4303374, Telefax: 040/4301490

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