Besonderheiten von Online-Marktplätzen bei der Anwendung des Digital Services Act nicht berücksichtigt
(Berlin) - Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in einem Urteil zum Digital Services Act (DSA) Bedenken gegen die Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) zurückgewiesen. Hierzu sagt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des bevh:
"Leider hat das Gericht die Chance verpasst, die Realitäten im E-Commerce anzuerkennen und bei der Zählweise der aktiven NutzerInnen den Unterschieden zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen Rechnung zu tragen. Wir beklagen, dass der Schaufensterbummel im Internet genauso bewertet wird, als wäre man Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen ausgeliefert. Damit findet eine unsachgemäße Diskriminierung des Online- gegenüber dem Stationärhandel statt."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), Frank Düssler, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin, Telefon: 030 2061385-0
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