Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Besserer Schutz gegen unseriöse Telefonfirmen / vzbv sieht im Regierungsentwurf einen deutlichen Schritt zu mehr Verbraucherschutz

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. "Es sieht so aus, dass die Bundesregierung es nach mehreren zaghaften Anläufen nun tatsächlich ernst meint," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Der vorgelegte Entwurf ist ein deutlicher Schritt, Kunden im Bereich der Telekommunikation künftig effektiver zu schützen."

Seit Jahren stehen in der Verbraucherberatung Beschwerden über irreführende und betrügerische Praktiken im Telekommunikationsbereich oben an: Internetusern wird der Spaß am Surfen durch Viren, Würmer, Trojaner und Dialer verdorben. Telefonkunden droht die Abzocke durch Anbieter von Mehrwertdiensten, unzureichende Preistransparenz, teure Auskunftsnummern, Premium SMS (Klingeltöne, Fotos, Logos), provozierte Rückrufe (Chat- oder Flirtlines) oder telefonische Gewinnspiele. Bisherige Versuche des Gesetzgebers, den Verbraucherschutz zu verbessern, seien eher halbherzig und zaghaft gewesen. "Nun schickt sich der Gesetzgeber an, einige dieser Lücken zu schließen durch Ausweitung des Maßnahmen- und Sanktionskatalogs," so Edda Müller.

Positiv bewertet der vzbv vor allem folgende Schritte:
- Einbeziehung der Online-Verbindungen in den Einzelverbindungsnachweis
- Ausweitung der Preisangabepflicht auf alle Mehrwertdienste
- bligatorische Preisansage bei Call-by-Call Verbindungen.

Der vzbv hob auch die Initiative von Bundesverbraucherschutzministerin Künast hervor, Jugendliche, Kinder und deren Eltern besser vor hohen Kosten durch Premium-SMS und Chat-Dienste zu schützen. So muss laut Entwurf bei Angeboten von mehr als einem Euro der Nutzer vorab über den Preis informiert werden. Bei "neuartigen Diensten" ist die Preisinformation aber erst ab drei Euro Pflicht. Da bislang niemand genau weiß, was "neuartige Dienste" sind, wird den Unternehmen damit eine Hintertür geöffnet, die Preisinformation doch zu umgehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hofft auch in weiteren Punkten auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Dies betrifft vor allem die Umkehr der Beweislast zugunsten des Kunden im Falle eines Streits über die Telefonrechnung. "Die Telefonrechnung weist längst nicht mehr nur Verbindungsentgelte aus, sondern entwickelt sich mehr und mehr zu einem Inkassoinstrument für Anbieter von Mehrwertdiensten", so Edda Müller. Der vzbv fordert daher die Anpassung des Telekommunikationsrechts an die gängigen Regeln des Vertragsrechts. "Wer eine Leistung erbringt, muss auch belegen, dass diese erfüllt wurde, nicht umgekehrt". In vielen Fällen sei es aber für den Telefonkunden unmöglich zu beweisen, dass er eine bestimmte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hat.

Weiteren Regelungsbedarf sieht der vzbv in Bezug auf die Telefonsperre. Auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf könnten Mobilfunkanbieter im Gegensatz zu Festnetzbetreibern mehr oder weniger nach Belieben einen Anschluss sperren, wenn der Kunde eine Zahlung schuldig geblieben ist.

Darüber hinaus rief der vzvb auch die Unternehmen zu wirksameren Maßnahmen gegen die zunehmende Verschuldung von Kindern und Jugendlichen durch Handys auf. Der vzbv fordert die Netzbetreiber auf, im Fall eines Verstoßes gegenüber dem Diensteanbieter durch Entzug der Rufnummer hart durchzugreifen. Auch die Angebote spezieller Jugendtarife und "kindgerechterer" Mobiltelefone dürften in der Branche keine Einzelfälle bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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