Bestehende Möglichkeiten zur Kapitalbeteiligung sind ausreichend
(Berlin) - Zu den Konzepten von SPD und Union für eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Die Beteiligung der Arbeitnehmer am betrieblichen Produktivvermögen, wie sie die Union und die SPD in unterschiedlichen Konzepten fördern wollen, hat für das Handwerk nur eine geringe Bedeutung und ist für kleine und mittlere Betriebe auch nicht praktikabel.
Millionen kleiner und mittlerer Betriebe werden bei diesen Modellen zu Netto-Zahlern: Sie tragen die hohe staatliche Förderung über Steuern und Beitragszahlungen mit, werden die Instrumente aber im Gegensatz etwa zu Großunternehmen und ihren Mitarbeitern nur selten in Anspruch nehmen. Letztlich gilt, dass bereits genügend Möglichkeiten der Kapitalbeteiligung durch Arbeitnehmer bestehen, etwa über die Vermögenswirksamen Leistungen.
Vorrangiges Ziel des Handwerks ist vielmehr die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Daher haben die Tarifvertragsparteien im Handwerk bereits in mehreren Tarifverträgen den Arbeitnehmern ein Wahlrecht eingeräumt: Sie können sich über die Vermögenswirksamen Leistungen an bestehenden Fonds beteiligen oder die ihnen zustehenden vermögenswirksamen Arbeitgeberleistungen in einen Arbeitgeberbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge umwandeln."
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460
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