Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Betreutes Wohnen als Dienstleistung der Wohnungsunternehmen gesichert / Bundestag beschließt Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

(Berlin) - "Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzgeber das betreute Wohnen von der Anwendung des Heimvertragsrechts ausgenommen hat, wenn auch die Forderung des GdW nach noch klareren Abgrenzungsregelungen nicht in vollem Umfang berücksichtigt worden ist", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich der Beschlussfassung über die Einführung eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) im Deutschen Bundestag. In dem Gesetz wird klargestellt, dass es nicht anzuwenden ist, wenn der Vertrag neben der Überlassung von Wohnraum ausschließlich die Erbringung von allgemeinen Unterstützungsleistungen, wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste zum Gegenstand hat.

Ursprünglich hatte der Entwurf des WBVG vorgesehen, auch diese Form des betreuten Wohnens unter das Heimvertragsrecht zu stellen, und damit den gleichen gesetzlichen Regelungen zu unterwerfen, wie sie für eine stationäre Pflegeeinrichtung gelten. "Dies hätte das Aus für diese Wohnform bedeutet, da dann statt des Mietrechts die komplizierten - und für Pflegeheime auch sinnvollen - Informationspflichten, Preisanpassungs- und besonderen Kündigungsregelungen gegolten hätten, die bei reiner Wohnungsvermietung ohne Koppelung an Pflege- oder Betreuungsleistungen völlig unpassend gewesen wären", so Freitag.

Die Folge wären immense Nachteile für die älteren Mieter und Genossenschaftsmitglieder gewesen. Denn bereits heute böten zahlreiche Wohnungsunternehmen verschiedene Formen des betreuten Wohnens an. Sie ermöglichen es ihren Genossenschaftsmitgliedern und Mietern, einen gegebenenfalls notwendigen Heimaufenthalt soweit wie möglich hinauszuschieben und so lange wie möglich ein selbstständiges Leben in ihrer gewohnten Mietwohnung zu führen.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Telefax: (030) 82403199

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