Betriebliche Bündnisse überwiegend mit Beschäftigungs- und Standortsicherung
(Düsseldorf) - Betriebliche Bündnisse für Arbeit stellen in der weit überwiegenden Mehrzahl (87 Prozent) eine Art Tauschgeschäft dar. Die Arbeitgeber sichern den Erhalt von Arbeitsplätzen oder des Standortes zu, wenn im Gegenzug die Belegschaften bereit sind, Konzessionen bei Arbeitszeit und/oder Einkommen zu machen. Solche Vereinbarungen existieren mittlerweile in fast jedem Vierten (23 Prozent) Betrieb mit Betriebsrat. In tarifgebundenen Betrieben fällt die Tauschbilanz für die Belegschaften günstiger aus als in tariffreien. Während in Betrieben mit Tarifvertrag nur 11 Prozent der Belegschaften ohne verbindliche Zusagen der Arbeitgeber bleiben, sind es in den anderen Betrieben 35 Prozent, wie eine repräsentative Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Wenn verbindliche Tarifverträge existieren, verfügen die Betriebsräte in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über Rückzugspositionen, die ihnen eine gewisse Verhandlungsmacht verleihen. Würde diese aufgeweicht oder gänzlich fallen, ohne dass die Betriebsräte machtpolitische Kompensationen z. B. in Form des Streikrechts erhielten, würde das ohnehin nicht gleichgewichtige Machtpendel noch weiter zuungunsten der Beschäftigten ausschlagen.
Am häufigsten (71 Prozent) verzichten Arbeitgeber befristet auf ihr Recht, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. In 8 Prozent der Betriebe haben die Arbeitgeber sogar zusätzliche Einstellungen vereinbart. Fast jeder zweite Bündnisbetrieb (44 Prozent) verpflichtet sich zudem, den Standort oder von Stillegung bedrohte Betriebsteile zu erhalten.
Wenn die Betriebe Beschäftigungssicherung zusagen, dann gilt dies teilweise für relativ lange Zeiträume. Sie betragen durchschnittlich mehr als drei Jahre (39 Monate). Jeder achte Betrieb verzichtet sogar für fünf Jahre oder länger auf betriebsbedingte Kündigungen. Die Untersuchung zeigt aber auch, dass die Belegschaften mit den Bündnissen nicht nur verschlechterte Einkommens- und Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen. Sie gehen auch erhebliche Risiken mit weitreichenden wirtschaftlichen Folgen ein. Denn nicht alle Betriebe halten die versprochenen Beschäftigungs- und Standortzusagen ein. In jedem zehnten Betrieb sind die Arbeitgeber vertragsbrüchig geworden. In Kleinbetrieben ist dies häufiger der Fall als in größeren und auch häufiger in Betrieben, in denen die Betriebsräte generell über Behinderungen durch die Arbeitgeber klagen.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Margitta Reicharz, Pressestelle
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
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