Pressemitteilung | (RKW) Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V.

Betriebliche Eingliederung?! / Neues Internetportal bietet Antworten, Informationen und Praxisbeispiele

(Eschborn) - Der hessische RKW-Arbeitskreis „Gesundheit im Betrieb“ präsentiert ab sofort unter der Adresse http://bem.sozialnetz.de zahlreiche Informationen und Praxisbeispiele zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die Inhalte sind von Experten entwickelt und kurz und prägnant dargestellt. Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärzte oder auch die Vertretung der Schwerbehinderten können sich hier über die neue Rechtsgrundlage informieren und erhalten zahlreiche Hilfestellungen für ihre Umsetzung im Betrieb.

Seit der Novellierung des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) in 2004 ist das betriebliche Eingliederungsmanagement gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu sichern, indem man Rehabilitationsbedarfe frühzeitig erkennt und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einleitet, beispielsweise die ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes. Betriebliche Eingliederung nutzt somit sowohl den Beschäftigten als auch den Arbeitgebern und Sozialversicherungssystemen.

Die Rechtsgrundlage lautet konkret: „Sind Beschäftigte länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (...), mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).“ (§ 84 Abs. 2 SGB IX)

Für die, die sich über betriebliche Eingliederung hinaus informieren wollen, ist die „Infoline Gesundheitsförderung“ unter http://igf.sozialnetz.de ein wertvoller Fundus. Bei welchen Anlässen kann betriebliche Gesundheitsförderung helfen? Welche Probleme lassen sich lösen und welche Instrumente eignen sich dafür? Hier findet man Antworten auf diese und weitere Fragen. Das Portal erscheint ab sofort in neuem Design und ist noch nutzerfreundlicher geworden.

Inhaltlich wurde es um den Aspekt „Gender Mainstreaming“ erweitert. Die Praxis zeigt: Neben dem Alter, der sozialen Schicht und ethnischen Zugehörigkeit ist das Geschlecht ein Merkmal, das bei der Entwicklung, Einführung und Bewertung von Gesundheitsförderungsmaßnahmen bedacht werden muss. Unter dem neuen Menüpunkt „Gender Mainstreaming“ sind betriebliche Gestaltungsbeispiele, wissenschaftliche Ergebnisse sowie gesellschaftspolitische Anforderungen für einen geschlechtersensiblen Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammengestellt.

Der RKW-Arbeitskreis „Gesundheit im Betrieb“ betreut seit mehreren Jahren verschiedene Informationsangebote im hessischen Sozialnetz und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen. Weitere Informationen zum dem Arbeitskreis und seinen Teilnehmern sind auf der „Infoline Gesundheitsförderung“ unter dem Menüpunkt „Wegweiser“ oder auf www.rkw.de zu finden.

Quelle und Kontaktadresse:
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. Ulrike Heitzer-Priem, Leitung, Öffentlichkeitsarbeit Düsseldorfer Str. 40, 65760 Eschborn Telefon: (06196) 4952810, Telefax: (06196) 4954801

(tr)

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