Betriebskrankenkassen warnen vor weiterer Verwässerung der Krankenhausreform
(Berlin) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) erneuern die Betriebskrankenkassen ihre Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf. Die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angestoßenen Struktur- und Qualitätsreformen müssen praxistauglich ausgestaltet werden. In der aktuellen Fassung droht das KHAG jedoch, zentrale Reformziele zu verfehlen. Dies gefährdet die Patientensicherheit, die Wirtschaftlichkeit und auch die langfristige Beitragsstabilität.
„Die Krankenhausreform wurde auf den Weg gebracht, um die Versorgungsqualität zu verbessern, Überkapazitäten abzubauen und die Krankenhausversorgung insgesamt zukunftsfähig zu gestalten. Was wir jetzt jedoch erleben, ist ein Rückfall in alte politische Muster, bei dem föderale Sonderwünsche und Ausnahmeregelungen über das Wohl und die Geldbeutel der Beitragszahlenden gestellt werden“, erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. „Wenn Ausnahmen zur Regel werden und verbindliche Qualitätsanforderungen aufgeweicht werden, werden die Versorgungsniveaus auseinander driften und am Ende entscheidet wieder der Wohnort über die Versorgungsqualität. Dann sind wir am Ausgangspunkt vor der Reform. Dann wären alle Reformbemühungen für die Katz, und es würden Milliarden Euro an Beitragsgeldern aus dem Fenster geworfen.“
Aus Sicht der Betriebskrankenkassen fehlt es zudem an einer ausreichenden fachlichen und medizinischen Kontrolle bei der Mittelverwendung. Entscheidungen über Ausnahmen von Qualitätsstandards oder Förderungen aus dem Transformationsfonds müssen zwingend im Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen. „Nur so lässt sich sicherstellen, dass medizinische Qualität, Wirtschaftlichkeit und eine bedarfsgerechte Versorgung im Mittelpunkt stehen“, so Klemm.
Positiv bewerten die Betriebskrankenkassen hingegen die vorgesehene Finanzierung des Transformationsfonds aus Bundesmitteln. „Dass der Bund künftig Verantwortung für die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur übernimmt, ist eine notwendige und verfassungsrechtlich richtige Korrektur“, so Klemm weiter. „Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz insgesamt an Verbindlichkeit verliert.“
Die Betriebskrankenkassen appellieren daher an die Abgeordneten des Bundestages, die morgige Anhörung zu nutzen, um im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen: Ausnahmeregelungen müssen auf ein absolutes Minimum begrenzt, Qualitätsstandards verbindlich ausgestaltet und die Beteiligungsrechte der Krankenkassen gestärkt werden. Nur mit klaren Regeln, transparenter Verantwortung und einer soliden Finanzierung kann das KHAG einen echten Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen, bezahlbaren und patientensicheren Krankenhausversorgung leisten.
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e. V., Thorsten Greb, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Mauerstr. 85, 10117 Berlin, Telefon: 030 27 00 406-0
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