Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Betriebsratswahlen der Niederlassung BRIEF Magdeburg bei der Deutschen Post AG rechtswidrig!

(Bonn) - Die Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) begrüßt den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Halle/Saale (AZ: 2 TABV 1/07) vom 12. Juli 2007 und die Zurückweisung der Beschwerde des ver.di Betriebsrats und der Deutschen Post AG gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Halberstadt vom 28. November 2006. Beide Gerichte kommen zu dem Ergebnis, dass bei den Betriebsratswahlen im Mai 2006 bei der Niederlassung BRIEF Magdeburg gegen „bedeutende gesetzliche Bestimmungen verstoßen wurde“. Eine Beschwerde dagegen wurde nicht zugelassen. Die Betriebsratswahlen vom Mai 2006 bei der Niederlassung BRIEF Magdeburg sind damit rechtswidrig und ungültig.

Die DPVKOM hatte sich zu diesem Schritt gezwungen gesehen, da nach unserer Ansicht erhebliche Verstöße gegen ein demokratisches und rechtmäßiges Wahlverfahren zu verzeichnen waren. Wir werten diesen Beschluß als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu mehr innerbetrieblicher Demokratie und fairem Umgang der Partner Deutsche Post AG und ver.di mit der Fachgewerkschaft DPVKOM. Ein weiteres Verfahren wegen Wahlmanipulation bei der Niederlassung Express Neuwied im Unternehmen Deutsche Post AG wurde auf Grund der Zusammenlegung des Brief- und Paketbereichs eingestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Frank Weigand, Pressesprecher Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

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