Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Betriebsverfassung - Referentenentwurf

(Frankfurt) - Das Bundesarbeitsministerium hat Anfang Dezember 2000 einen Referentenentwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vorgelegt. Das neue Betriebsverfassungsgesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Es soll ab 2002 gelten. Die wichtigsten geplanten Änderungen:

- Das Wahlverfahren soll entbürokratisiert werden: Die Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten soll aufgehoben werden. In kleineren Betrieben (bis 50 Beschäftigte) soll es möglich sein, den Betriebsrat in einer Betriebsversammlung zu wählen. Gleichzeitig soll der Schutz der drei Arbeitnehmer, die zu dieser ersten Betriebsversammlung einladen, erheblich verbessert werden.

- Frauen müssen entsprechend ihrem Anteil an der Belegschaft im Betriebsrat vertreten sein.

- Beschäftigte von Fremdfirmen (zum Beispiel Leiharbeitnehmer) sollen stärker durch den Betriebsrat des Entleih-Betriebes vertreten werden.

- Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAVs) sollen gestärkt werden: Das Wahlrecht soll einfacher werden, sie sollen Ausschüsse bilden dürfen, die Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung soll auch für Betriebe ohne JAV zuständig sein, und es soll die Möglichkeit geben, eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung zu bilden. Allerdings soll es keine JAVs in über- und außerbetrieblichen Ausbildungsstätten geben.

- Schon ab 200 Beschäftigten soll es freigestellte Betriebsratsmitglieder geben (bisher: ab 300 Beschäftigten); Teilfreistellungen sollen möglich sein.
- Der Betriebsrat soll leichter moderne Informations- und Kommunikationstechniken nutzen können.

- Der Betriebsrat soll ein Initiativrecht bei der Qualifizierung der Beschäftigten bekommen.

- Bei der Durchführung von Gruppenarbeit soll der Betriebsrat mitbestimmen, nicht allerdings bei der Einführung.
- Bei Beschäftigungsförderung, Umweltschutz und Gleichstellung sollen die Vorschlags- und Beratungsrechte des Betriebsrats verbessert werden.

- Der Betriebsrat soll das Recht erhalten, bei befristeten Einstellungen die Zustimmung zu verweigern, falls der Arbeitgeber bei unbefristeten Einstellungen gleich geeignete befristet Beschäftigte nicht berücksichtigt. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass der Betriebsrat ein Anhörungs- oder Widerspruchsrecht hat, bevor Befristungen auslaufen.

- Sachkundige Arbeitnehmer sollen leichter in die Arbeit des Betriebsrats einbezogen werden können. Der Betriebsrat kann auch Mitbestimmungsrechte an Arbeitsgruppen delegieren.

- Es wird künftig einfacher sein, Sachverständige einzuschalten; dies gilt aber nur bei Betriebsänderungen.

- Die Möglichkeiten des Betriebsrats, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen, sollen verbessert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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