Pressemitteilung |

Betroffenenvertretung begrüßt Entschließung des Bundesrates zur Neubemessung der „Hartz IV“-Regelleistung von Kindern und Jugendlichen

(Frankfurt am Main) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI begrüßt die vom Bundesrat am 23.05. gefasste Entschließung für eine stärkere Berücksichtigung des speziellen Kinderbedarfs im Sozialrecht.

Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Regelleistung für Kinder nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (‚Hartz IV’) unverzüglich neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle Erfassung der Kinderbedarfe vorzusehen.

Der Dachverband unabhängiger Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen hatte bereits im Dezember 2007 den Arbeits- und Sozialministern der Länder Materialien für eine Neubemessung der Kinder- und Jugendlichenregelsätze zugeleitet.

Derzeit erhalten knapp 2 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in 640.000 Haushalten von Alleinerziehenden und knapp 600.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.

Nach den derzeitigen, statistisch auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS von den Haushalten alleinstehender Erwachsener abgeleiteten Regelsätzen erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 14 Jahren 208 Euro im Monat und Jugendliche im Alter von 15 bis 25 Jahren 278 Euro im Monat.

„Wir begrüßen die Entschließung des Bundesrates für eine Neuberechnung des Kinderregelsatzes und sehen diese Entschließung als vorläufigen Erfolg der Bemühungen der gesellschaftlichen Kräfte, die bereits seit drei Jahren für eine Berücksichtigung spezieller Kinderbedarfe kämpfen.

Als BAG-SHI haben wir den Landesarbeits- und Sozialministern bereits im Dezember vergangenen Jahres statistische Unterlagen für eine Neuberechnung des Kinderregelsatzes in ‚Hartz IV’ mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt:

neben einem eigenen Positionspapier für einen eigenständigen, armutssicheren Kinder- und Jugendlichenregelsatz eine Untersuchung über die Ausgaben von Haushalten mit Kindern und Jugendlichen speziell für Kinder und Jugendliche.“ so Andreas Geiger, Vorsitzender der BAG-SHI.

„Auf der Basis dieser Berechnungen und um Kindern und Jugendlichen das soziokulturelle Existenzminimum zu gewährleisten fordern wir bei der Regelsatzbemessung die Wiedereinführung von drei Altersklassen für Kinder und Jugendliche, um altersspezifische Ausgaben zu berücksichtigen. Das bedeutet dann einen Regelsatz von 370 Euro für Kinder unter 6 Jahren, von 438 Euro für Kinder im Alter von 6 bis12 Jahren und von 486 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Unsere Berechnungen basieren auf den Sonderauswertungen der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2003 über die Ausgaben von Familienhaushalten für Kinder und Jugendlichem beruhen auf derselbe Datengrundlage wie die Berechnungen der Bundesregierungen, allerdings auf den Auswertungen der tatsächlichen Ausgaben für Kinder und Jugendliche.“ so Geiger weiter.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Pressestelle Moselstr. 25, 60329 Frankfurt Telefon: (069) 27220896, Telefax: (069) 27220897

(tr)

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