Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

bevh fordert Umsatzsteuerbefreiung aller Sachspenden / Was für medizinischen Bedarf in der Corona-Krise gilt, muss schnell und unbefristet erweitert werden

(Berlin) - In einem kürzlich veröffentlichten Erlass (2020/0308754) hat das Bundesfinanzministerium Spenden von medizinischen Gütern an gemeinnützige Einrichtungen in Hinblick auf die Corona-Pandemie bis Ende des Jahres befristet von der Umsatzsteuer befreit. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) begrüßt diesen unbürokratischen Schritt sehr, fordert in einem Brief jedoch das Bundesfinanzministerium auf, diese überfällige Befreiung umgehend auf alle Produktgruppen zu erweitern. So sollte die Befreiung nicht nur befristet sein und nicht nur reduziert auf medizinische Güter Anwendung finden.

"Die Corona- Krise führt auch dazu, dass erhebliche Mengen an bereits produzierter Ware - sei es aufgrund der angeordneten Geschäftsschließungen, wegen der Kaufzurückhaltung der Verbraucher oder weil es sich um Saisonware handelt - in der aktuellen Lage nicht verkäuflich sind. Es ist nicht vermittelbar, dass Händler, die diese Ware nun spenden wollen, dabei noch mit der Umsatzsteuer belastet werden", so bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer.

Die Umsatzsteuerbelastung hält Unternehmen nachweislich von einer Spende ab und so werden Produkte - die gerade auch jetzt durch den Shutdown nicht verkauft werden konnten - nicht gespendet. Diese werden aber dringend im sozialen Sektor benötigt.

"Bedenkt man, dass es für soziale Einrichtungen in der Krise erheblich schwerer geworden ist, überhaupt noch an Spenden zu kommen, ist die Änderung dringend geboten - auch vor dem Hintergrund, dass die staatlichen Soforthilfeprogramme gemeinnützige Einrichtungen von der Finanzhilfe für Wirtschaftsbetriebe weitestgehend ausschließen."

Und: "Es ist gut zu sehen, welchen Zusammenhalt unserer Gesellschaft zeigt und wie schnell und unbürokratisch bestehende Hürden eingerissen und effektiv Hilfe angesichts der Pandemie gewährt werden können. Einschränkungen müssen befristet sein, sinnvolle Erleichterungen aber nicht", so Wenk-Fischer.

Der bevh macht sich schon lange gemeinsam mit Ernst & Young Deutschland und der gemeinnützigen Spendenplattform innatura mit der Kampagne "Spenden statt entsorgen!", für eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden - aus noch gebrauchsfähiger Ware aus Überhängen, Fehlproduktionen und Rücksendungen - stark.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) Pressestelle Friedrichstr. 60, (Atrium Friedrichstraße), 10117 Berlin Telefon: (030) 2061385-0, Fax: (030) 2061385-20

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