Pressemitteilung | Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID)
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Bezahlbares Bauen ist möglich: Verbändebündnis aus Immobilien- und Bauwirtschaft fordert zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs

(Berlin) - Anlässlich des heutigen gemeinsamen Vor-Ort-Termins von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz in einem Berliner Good-Pratice-Beispiel für einfaches Bauen fordern die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) eine zügige gesetzliche Verankerung des Gebäudetyps E.

Dass eine schnelle und rechtssichere Umsetzung gelingen kann, belegt ein Gutachten der Kanzlei Franßen & Nusser.

Die Verbände legen damit einen praxistauglichen Vorschlag vor, mit dem der Gebäudetyp E schnell, rechtssicher und ohne neue Bürokratie umgesetzt werden kann. Ziel ist es, einfaches, innovatives und kostengünstiges Bauen als „das neue Normal“ auf den Weg zu bringen, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Gesundheitsschutz und ohne einen neuen Vertragstypus.

Was gebraucht wird: Damit einfaches, innovatives und kostengünstiges Bauen zum neuen Normal werden kann, muss jetzt eine schlanke gesetzliche Regelung kommen. Maßstab sollte künftig der bauordnungsrechtliche Standard sein, den die Länder bereits als sicher und ausreichend festgelegt haben. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und ermöglicht mehr bezahlbaren Wohnraum, ohne neue Bürokratie, zusätzliche Normenkataloge oder weitere Regelungssysteme aufzubauen.

Den Vorschlag haben die Verbände den Bundesministerinnen Hubertz und Hubig vorgelegt.

Das Potenzial ist real: bis zu 25 Prozent günstigeres Bauen
Mit dem Gebäudetyp E können Baukosten deutlich sinken, um bis zu 25 Prozent. Derzeit liegen die durchschnittlichen Bauwerkskosten bei rund 4.500 Euro pro Quadratmeter, was zu Mieten von mindestens 20 Euro pro Quadratmeter führt. Diesen Teufelskreis kann der Gebäudetyp E durchbrechen. Der Gebäudetyp E ermöglicht die generelle rechtssichere Anwendung im frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), Littenstr. 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 27 57 26–0

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