Bezirk Schwaben gibt auf / Rückzahlung aller gekürzten Entgelte an Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen
(Berlin) - Niederlage für den Bezirk Schwaben Sieg für die Einrichtungen! In seiner jüngsten Sitzung vom 16.12.2004 hat der Bezirkstag von Schwaben beschlossen: Noch im Dezember 2004 erhalten alle stationären Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen, denen seit dem 01.04.2004 die Entgelte pauschal um 5 Prozent gekürzt worden waren, ihre Einbußen im Rahmen einer Abschlags- bzw. Sonderzahlung zurück. Aufgrund seiner schlechten Haushaltslage hatte sich der Bezirk Anfang des Jahres vertragswidrig über bindende Vereinbarungen hinweggesetzt und die Vergütungen pauschal um 5 Prozent gekürzt. Nun hat der monatelange Protest unseres Verbandes zu dem erwarteten Erfolg der Einrichtungen geführt, so Friedrich Schmidt, Vorsitzender der Landesgruppe Bayern im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Vorausgegangen waren die Aufforderungen des bpa an seine Mitgliedseinrichtungen, sich auf dem gerichtlichen Klageweg gegen das vertragswidrige Verhalten des Bezirkes zu wehren. Tatsächlich kam es zu einem durchschlagenden Erfolg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Dieser hatte am 24.11.2004 entschieden, dass der Bezirk als Sozialhilfeträger verpflichtet ist, Leistungen für in der Altenpflegeeinrichtung versorgte Sozialhilfeempfänger nach den geltenden Vergütungsvereinbarungen abzurechnen. bpa-Landesgruppenchef Schmidt: Damit waren die Würfel gefallen: Der Bezirk hatte unserer berechtigten Forderung nach Einhaltung der Gesetze und Vertragstreue, zunächst im Einzelfall einer Mitgliedseinrichtung, Folge zu leisten. Mit dem jetzigen Beschluss des Bezirkstages erhält diese Entscheidung flächendeckend Geltungskraft.
Schmidt begrüßt die Entscheidung des Bezirkstages Schwaben ausdrücklich und vor allem vor dem Hintergrund, dass sich der Sozialleistungsträger augenscheinlich auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zurück besonnen hat. Schmidt: Wir haben großes Verständnis für die schwierige finanzielle Situation, in der sich die Sozialhilfeträger nicht nur in Bayern befinden. In keinem Fall aber können wir akzeptieren, dass die damit verbundenen Sparzwänge auf dem Rücken der Einrichtungen in der Altenpflege oder gar auf dem Rücken der sozialhilfebedürftigen Bewohner ausgetragen werden.
Ein weiteres Mal habe sich gezeigt, dass übereilte Entscheidungen von Behörden zu größter Verunsicherung in der Bevölkerung und bei den Einrichtungen führen können, bilanziert bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel, der die Interessen der stationären Mitglieder bundesweit von Berlin aus vertritt. Mauel: Umso wichtiger, dass die zuständigen Behörden den gesetzlichen Weg nicht verlassen und das berechtigte Bedürfnis nach Sicherheit und Stabilität über geschlossene Verträge nicht verwehren. Dies sei aber nur dann möglich, wenn die Sozialhilfe-träger aus ihrem Dilemma angesichts leerer Haushaltskassen befreit würden, so Mauel. Solange die Sozialhilfeträger nicht angemessen ausgestattet werden, wird es immer wieder Versuche geben, Leistungen und damit auch Qualität einzusparen. Dies darf nicht passieren. Die verantwortlichen Kostenträger müssen von der Politik endlich in die Lage versetzt werden zu finanzieren, was angemessen und notwendig ist!
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