Bezirkshauptmannschaft Innsbruck diskriminiert ausländische LKW-Fahrer
(Frankfurt/M.) Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die Generaldirektion der Europäischen Kommission auf einen weiteren Tatbestand der Diskriminierung ausländischer LKW-Fahrer durch österreichische Behörden hingewiesen.
Danach hat die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck bereits vor Jahren ein Fahrverbot für LKW mit mehr als 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf der B 177 Seefelder Straße im Bereich der Zirler Berg-Strecke erlassen, jedoch einheimische Transportunternehmen davon ausgenommen.
Von dieser mit EU-Bestimmungen nicht zu vereinbarenden Ausnahmeregelung profitieren nach BGL-Angaben die österreichischen Transportunternehmen auch bei Fahrten in die grenznahen Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Wolfratshausen und Weilheim-Schongau. Der BGL hat die EU-Generaldirektion gebeten auf eine "unverzügliche Änderung dieser diskriminierenden Verordnung" hinzuwirken.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Breitenbachstr. 1
60487 Frankfurt
Telefon: 069/79190
Telefax: 069/7919227
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Schließung des Finanzierungskreislaufs Straße ist endlich angestoßen!
- „Netzwerk der Logistik“ 2025 diskutierte Maut, Haushalt und Infrastruktur – und übersetzte sie in Handeln
- BGL unterstützt eine neue Initiative seines Kooperationspartners Privacy ReClaim, die sich gegen die extensive Datensammlung von Meta richtet
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

