Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt)
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BFH hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig / Däke: Alte Regelung schnellstmöglich wieder in Kraft setzen!

(Berlin) - Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt diesen jetzt bekannt gewordenen Beschluss des höchsten deutschen Steuergerichts. Der BdSt fordert das Bundesfinanzministerium auf, die Verwaltungsanweisung vom 4. Mai 2007 an die Finanzämter, die Freibeträge nur gekürzt in die Lohnsteuerkarten einzutragen, umgehend zurückzuziehen. Den Bundestag fordert der BdSt auf, jetzt zügig die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder ab dem ersten Kilometer zum Abzug zuzulassen. BdSt-Präsident Däke: „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Fahrten zur Arbeit Werbungskosten sind. Nach der Systematik des deutschen Steuerrechts sind diese zwingend steuermindernd zu berücksichtigen. Der BFH-Beschluss ist die einzig logische Reaktion auf die Kürzung.“

Der Gesetzgeber muss jetzt rasch handeln, um einer weiteren Verunsicherung der Steuerzahler entgegenzuwirken. So kann er die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorwegnehmen und die drohende Einspruchsflut bei den Finanzämtern vermeiden. BdSt-Präsident Däke warnt die Große Koalition davor, die bei einer Rücknahme der Kürzung entstehenden Steuermindereinnahmen durch Erhöhungen an anderer Stelle ausgleichen zu wollen. Däke: „Die Steuereinnahmen sprudeln so stark, dass die Rückkehr zur alten Regelung die notwendige Haushaltskonsolidierung nicht beeinträchtigen würde. Vielmehr erlaubt das hohe Steueraufkommen, die Steuerzahler endlich zu entlasten!“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt) Pressestelle Französische Str. 9-12, 10117 Berlin Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625

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