BGA: Aufatmen im Außenhandel über CETA-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
(Berlin) - Mit Erleichterung nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Freihandelsabkommen mit Kanada zur Kenntnis. Alles andere wäre ein fatales Signal für die Handlungsfähigkeit der EU aber auch für den Wohlstand in Deutschland gewesen. Dennoch sind noch verschiedene Hürden zu nehmen. Mit Sorge sehen wir, dass komplexe Entscheidungen für einen Wirtschaftsraum von 500 Millionen Einwohnern zunehmend zum Spielball regionaler oder nationaler Partikularinteressen wird." Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) heute in Berlin zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich CETA.
"Die Globalisierung wird mit oder ohne uns weiter voranschreiten. Vielmehr stellt sich doch die Frage, beteiligen wir uns an der Gestaltung der Regeln der Globalisierung und versuchen wir, unsere demokratischen und wertebasierten Vorstellung umzusetzen oder ziehen wir uns zurück. Es ist ein Irrglaube zu denken, dass man die Globalisierung aufhalten kann. Wir würden nur den Anschluss mit allen Konsequenzen für Wohlstand und soziale Sicherheit verlieren", so Börner weiter.
"Kanada, ein Land mit dem wir nicht nur enge Wirtschaftsbeziehungen pflegen, sondern insbesondere auch eine gemeinsame Maßstäbe und kulturelle Grundlagen, lädt doch gerade dazu ein, diese gemeinsamen Vorstellungen im weltweiten Handeln zu verankern", Börner abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V. (BGA)
Pressestelle
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 590099521, Fax: (030) 590099539
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