Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA: Kein Mindestlohn durch die Hintertüre!

(Berlin) - „Das geplante Aufweichen der Allgemeinverbindlichkeitskriterien ebnet den Weg für einen gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertüre. Der Gesetzentwurf kann nur mit Blick auf weitere Branchen konzipiert worden sein, deren Tarifverträge in einem vereinfachten Verfahren vom Arbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), heute (22. August 2006) in Berlin anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Referentenentwurf zur Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz.

Demnach kann der Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung den tariflichen Mindestlohn in einer Branche anordnen, wenn nur einer der Tarifpartner dies beantragt - unter Umgehung des regulären Weges zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Da der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks bereits allgemeinverbindlich ist, hätte auf diese Klausel verzichtet werden können. „Die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz muss eine Ausnahme bleiben. Branchenspezifische Mindestlöhne auf Antrag nur einer Tarifpartei müssen verhindert werden!“, so Börner.

„Mit großer Sorge beobachten wir die Ambitionen von Teilen der Zeitarbeitsbranche, die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz zu erreichen und den dort abgeschlossenen Tarifvertrag zum Mindestlohn allgemeinverbindlich zu erklären, um damit den Wettbewerb in der Branche auszuschalten. Ein größerer Eingriff in die Tarifautonomie ist kaum vorstellbar! Hier wird versucht, Wachstum in einer Branche zu verhindern, die einen geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweist. Es geht hier nicht um den Schutz vor ausländischer Konkurrenz, sondern um das Monopol innerhalb Deutschlands. Die Tarifvielfalt mit passgenauen Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse darf nicht durch einen DGB-Einheitstarifvertrag platt gemacht werden“, warnt der BGA-Präsident.

„Die Probleme auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist der im internationalen Vergleich extrem hohe Anteil an Langzeitarbeitslosen. Ihnen muss durch abgesenkte Ein-stiegsgehälter der Schritt ermöglicht werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Staatlich verordnete Mindestlöhne verhindern aber genau dies!“, so Börner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) André Schwarz, Geschäftsführer, Öffentlichkeitsarbeit Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 590099521, Telefax: (030) 590099539

(bl)

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