Pressemitteilung | BGA - Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen e.V.

BGA zur Reform der EU-Bananenmarktordnung: Geplantes Windhundverfahren ist fauler Kompromiss

(Berlin) - "Das geplante Windhundverfahren ist der falsche Weg zur Lösung des Bananenkonflikts. Es handelt sich um einen faulen Kompromiss zu Lasten der mittelständischen Importeure." Dies erklärte Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), am 18. Dezember in Berlin. Der Rat der EU-Landwirtschaftsminister wird morgen in Brüssel endgültig über die Annahme eines entsprechenden Reformvorschlages entscheiden. Eine reine Zollregelung, die der BGA fordert, soll demnach erst im Jahre 2006 in Kraft treten.

"Völlig unvorhersehbar ist, wie hoch die zugeteilte Kontingentsmenge sein wird. Damit ist eine vorausschauende und langfristige Geschäftsplanung nicht mehr möglich. Unsere Importeure werden gezwungen sein, ihre überschüssigen Bananen in das Hafenbecken zu kippen. Wir sind der Auffassung, dass allein die reine Zollregelung ein transparentes und praktikables Verfahren gewährleistet. In dieser Form würden sich auch keine Konflikte mit den Regeln der WTO ergeben. Ich fordere deshalb den Agrarrat nachdrücklich auf, im Interesse des freien Welthandels die Kontingente sofort abzuschaffen."

Nach dem geplanten Windhundverfahren werden die bestehenden Einfuhrkontingente für Bananen aus Drittländern und AKP-Ländern in Höhe von 3,4 Millionen Tonnen in Quoten für jeweils eine oder zwei Wochen unterteilt. Frühestens einige Tage vor dem Teilkontingentszeitraum können die Einführer bei der zuständigen Behörde ihres Mitgliedsstaates einen Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung stellen. Überschreiten die angemeldeten Mengen die verfügbare Kontingentsmenge, wird auf alle Anträge ein Kürzungsfaktor angewendet.

Vor dem Bundesverfassungsgericht ist zudem eine Verfassungsbeschwerde des Hamburger Bananenimporteurs T. Port (GmbH & Co.) anhängig, die von den Verfassungsrichtern unter dem Gesichtspunkt des "ausbrechenden Rechtsakts" im Sinne des Maastricht-Beschlusses zu prüfen ist. Es geht dabei um die Frage, ob Rechtsakte der Europäischen Organe sich in den Grenzen der ihnen eingeräumten Hoheitsrechte halten oder aus ihnen ausbrechen. Vom Ausgang dieses Verfahrens hängt es ab, ob die Bananenmarktordnung in Deutschland anwendbar bleibt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. (BGA) Volker Tschirch Pressesprecher Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-29

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