BGH: Bei Mieterhöhung vereinbarte Wohnfläche ausschlaggebend / Haus & Grund begrüßt praxisgerechtes Urteil
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat heute (8. Juli 2009) entschieden, dass bei einer anstehenden Mieterhöhung die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche maßgeblich ist (Az. VIII ZR 205/08). Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, die Abweichung aber nicht mehr als zehn Prozent beträgt.
"Mit diesem Urteil orientiert sich der BGH an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Flächenabweichung", sagte Haus & Grund-Mietrechtsexperte Kai Warnecke. Er erläuterte, dass die Ursache für Flächenabweichungen überwiegend in unterschiedlichen Berechnungsmethoden liegt. Der BGH ermögliche mit diesem Urteil eine praxisgerechte Lösung.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555
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