BGH-Entscheidung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle durch "ca."-Zusatz bei Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat gestern (10. März 2010) entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (VIII ZR 144/09).
Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: "Es bleibt weiterhin so, dass der genauen Angabe der Wohnfläche in Mietverträgen eine große Bedeutung zukommt. Gerade die ca.-Angabe hätte dafür sprechen können, dass die Parteien die berechnete Wohnungsfläche überhaupt nicht als wesentliche Eigenschaft der Mietsache angesehen haben. Da der BGH solchen Überlegungen nicht gefolgt ist, muss die Angabe zur Wohnfläche stimmen und nach den vom BGH in der Entscheidung vom 22. April 2009 - VIII ZR 86/08 aufgestellten Grundsätzen am besten auch die gewählte Berechnungsart erkennen lassen."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW)
Miriam Herke, Pressesprecherin
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Umsatz bei Gebäudebau bricht ein - Abwärtstrend setzt sich fort
- Angesichts von Wohnraumknappheit in mitteldeutschen Metropolen ist einseitige Fokussierung auf Bestandserhaltung nicht zielführend
- Weder technologieoffen noch praxisgerecht oder nachhaltig: BFW Mitteldeutschland lehnt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



