Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen ist ausgewogener Kompromiss

(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat heute in zwei Verfahren zu den Ansprüchen des Mieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter bei einer unrenoviert überlassenen Wohnung entschieden.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

"Die heutige Entscheidung des BGH zu Schönheitsreparaturen ist ein ausgewogener Kompromiss. Nach Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter erhält der Mieter bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung mehr als vertraglich geschuldet. Deshalb ist es folgerichtig, dass sich der Mieter an den Kosten für die Renovierung entsprechend zur Hälfte beteiligt."

Hintergrund zum BGH-Urteil

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen, weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Andreas Schichel, Leiter Pressestelle Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

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