BGH: Es gibt keinen einheitlichen Wärmemarkt / Kartellbehörden dürfen Preisgestaltung der Gasversorger prüfen
(Berlin) - Örtliche Erdgasversorger haben eine marktbeherrschende Stellung und unterliegen somit der Missbrauchskontrolle durch die Kartellbehörden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 10. Dezember 2008 (Az. KVR 2/08) hervor.
Im vorliegenden Fall hatte der BGH darüber zu entscheiden, ob die mehrfachen Erhöhungen der Preise für die Versorgung privater Erdgasverbraucher durch die Stadtwerke Uelzen ab Herbst 2005 rechtmäßig waren. Die niedersächsische Landeskartellbehörde war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Preise missbräuchlich überhöht gewesen seien. Die Behörde verpflichtete die Stadtwerke, ihren Kunden die überhöhten Kosten zu erstatten. Mit seinem Urteil hat der BGH diese Rechtsauffassung letztinstanzlich bestätigt.
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