Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

BGH: Farbwahlklausel in Mietverträgen wirksam / Keine unangemessene Einschränkung des Mieters

(Berlin) - Eine auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bezogene Klausel in Mietverträgen zur Farbgebung von gestrichenen Holzteilen ist wirksam, sofern sie keine spezielle Farbe, sondern eine Bandbreite verschiedener Töne vorgibt. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. Oktober 2008 (VIII ZR 283/07) hervor. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßt diese Entscheidung.

Nach Angaben von Haus & Grund musste ein Vermieter klagen, weil der Mieter sich weigerte, nach Ende des Mietverhältnisses lackierte Holzteile weiß oder in hellen Farben gestrichen zurückzugeben. Der Mieter hingegen habe in der formularmäßigen Verpflichtung, die Holzteile in einem bestimmten Farbton zurückzugeben, eine unzulässige Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen gesehen.

Der BGH hält die Verpflichtung des Mieters, Holzteile in keinen anderen als nach der Klausel zulässigen Farbtönen zurückzugeben, für unbedenklich. Diese Klausel führe nicht zu einer unangemessenen Einschränkung des Mieters bei der Vornahme von Schönheitsreparaturen.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

(el)

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