BGH stärkt Wettbewerb auf dem Gasmarkt / Gasverbraucher sind bislang von freier Anbieterwahl weit entfernt
(Berlin) - Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund begrüßt die heutige (19. Juni 2007) Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), der Bundesnetzagentur Einblick in die Geschäftsunterlagen der Gasnetzbetreiber zu gewähren. Das könnte ein wegweisender Schritt für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt sein, bewertet Haus & Grund-Generalsekretär Dr. Andreas Stücke das Urteil.
Angesichts der Monopol-Strukturen auf dem Gasmarkt sei mehr Transparenz notwendig, um den Wettbewerb anzukurbeln. Der BGH hat dazu die Voraussetzungen für die Arbeit der Bundesnetzagentur verbessert, so Stücke. Künftig könne nun die Bundesnetzagentur die wirtschaftliche Nutzung der Gasnetze durch neue Wettbewerber ermöglichen.
Bislang gehe die Liberalisierung im Gasmarkt nur in Trippelschritten voran. Vom erklärten Ziel, dass jeder der 18 Millionen mit Gas beheizten Haushalte seinen Lieferanten unter mehreren Anbietern frei wählen kann, sei Deutschland noch weit entfernt.
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Haus & Grund Deutschland
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