Pressemitteilung | Haus & Grund Deutschland

BGH-Urteil: Eigenbedarfskündigung einer Eigentümer-Gesellschaft zulässig / Haus & Grund: Gesetzesänderung nicht notwendig

(Berlin) - Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2009 entschieden, dass eine BGB-Gesellschaft ihren Mietern kündigen darf, wenn die Gesellschafter die Wohnungen selbst nutzen wollen. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungen später in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen (Az. VIII ZR 231/08). Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Die jetzt bereits erhobenen Forderungen, es müsse eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um Mieter zu schützen, führt in die Irre. Diese Lücke existiert nämlich gar nicht", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

Warnecke wies darauf hin, dass für Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Dies solle Mieter davor schützen, dass Investoren Gebäude aufkaufen und die Wohnungen separat veräußern. Dieser Fall läge hier jedoch nicht vor. Eine Eigentümergesellschaft habe sich zur Verwirklichung ihres Wohnprojektes zusammengeschlossen und die Wohnungen zu Eigenbedarfszwecken gekündigt. Die spätere Umwandlung in Wohnungseigentum sei eine Maßnahme zur Vereinfachung des Betriebs der Immobilie, aber eben keine Voraussetzung des Erwerbs.

Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Alexander Wiech, Leiter, Verbandskommunikation Mohrenstr. 33, 10117 Berlin Telefon: (030) 20216-0, Telefax: (030) 20216-555

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