Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.

BGH-Urteil gegen Sparkasse Meißen erwartet / Rechtssicherheit auch für Prämiensparende aus Meißen und Umgebung

(Leipzig) - Wenn Verfahren den Bundesgerichtshof (BGH) erreichen, geht es um die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen. So auch im Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Meißen. Das Verfahren wurde bereits im September 2020 auf den Weg gebracht, um Kund*innen des Kredithauses zu ihrem Recht und den ihnen zustehenden Zinsen zu verhelfen.

Nach Ansicht der klagenden Verbraucherschützer haben die Betroffenen im Schnitt 4.700 Euro weniger Zinsen pro Langzeitsparvertrag "Prämiensparen flexibel" erhalten. Der Klage gegen die Sparkasse Meißen haben sich 615 Betroffene angeschlossen, die nun auf das Urteil warten:

Wann: 25. April 2023 - 11 Uhr

Wo: Bundesgerichtshof Karlsruhe
Sitzungssaal N 010

Interviews: Michael Hummel, Justitiar Verbraucherzentrale Sachsen

Voraussichtlich dürfen sich Betroffene auf ein positives Urteil freuen, da der BGH bereits in vier gleich gelagerten Musterklagen der Verbraucherzentrale Sachsen im Sinne der Verbraucher*innen geurteilt hat. Dass die jüngste Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden zum Zinssatz im Verfahren gegen die Ostsächsische Sparkasse Dresden in das Verfahren einbezogen wird, ist unwahrscheinlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Katharinenstr. 17, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Fax: (0341) 6892826

(jg)

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