BGH verpflichtet Banken zu mehr Aufklärung / Kunde hat Recht auf Information über Provisionszahlungen
(Leipzig) - Nichts ist umsonst, auch beim Kauf und der Verwaltung von Aktienfonds und anderen Wertpapieren fallen mitunter hohe Kosten an, die der Kunde zu tragen hat. Den meisten Verbrauchern ist bekannt, dass von ihnen zum Beispiel Ausgabeaufschläge, Verwaltungs- und Depotgebühren zu zahlen sind. Grundsätzlich nicht bekannt ist jedoch, wie die Banken durch Provisionen von diesen Geschäften profitieren. Deshalb hat der Bundesgerichtshof (AZ XI ZR 56/05) von den Banken jetzt mehr Transparenz gefordert.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz haben Banken und Sparkassen ihre Kunden anleger- und objektgerecht zu beraten. Dabei behalten die Kreditinstitute jedoch auch ihr eigenes Interesse - die Erzielung von Gewinn - im Auge. Gern werden deshalb zum Beispiel Investmentfonds verkauft, mit denen sich auch selbst gutes Geld verdienen lässt. Das ist besonders dann der Fall, wenn man von den Fondsgesellschaften hohe Rückvergütungen erhält. Dass Produkte, von denen man weniger profitiert, seltener verkauft werden, ist logische Konsequenz. Für Anleger hat dies jedoch nachteilige Folgen. Nicht nur, dass durch hohe Kosten die Rendite geschmälert wird, möglicherweise hätte zu dem Verbraucher ein ganz anderes Produkt besser gepasst.
Für Anleger ist es schon wichtig, die Hintergründe zu erfahren, warum ein Bankmitarbeiter eine bestimmte Anlageempfehlung ausspricht, ist sich Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen sicher. Wer weiß, dass die Bank dafür nicht nur einmalige, sondern auch fortlaufende Provisionen erhält, wird seine Anlageentscheidung möglicherweise noch einmal kritisch überdenken beziehungsweise das Angebot mit anderen Offerten vergleichen, so Hoffmann weiter. Das hat auch der Bundesgerichtshof so gesehen und in die Urteilsbegründung geschrieben: Erst durch die Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen.
Von dem Urteil könnten auch Fälle betroffen sein, die länger zurückliegen. Wer in den letzten drei Jahren höhere Summen in Investmentfonds investiert hat, sollte sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen, auch über im Einzelfall mögliche Schadensersatzansprüche. Dazu empfiehlt sich die Vereinbarung eines Beratungstermins. Dies ist montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 0180-5-79 7777 (0,14 /Min.) möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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