Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

BGH zementiert Ungleichbehandlung / LSVD: Urteil ist völlig unverstÀndlich

(Köln) - Zum heute verkĂŒndeten Urteil des Bundesgerichtshofs zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner erklĂ€rt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Urteil ist völlig unverstĂ€ndlich und zementiert eine nicht hinnehmbare Ungleichbehandlung. Wer gleiche Pflichten wie Eheleute ĂŒbernimmt, der muss auch gleiche Rechte erhalten. Alles andere ist unfair!

Die Rechtssprechung behandelt eingetragene Lebenspartnerschaften als BĂŒrgerinnen und BĂŒrger minderen Rechts, wenn sie es ablehnt, Eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. So auch schon das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Familienzuschlag fĂŒr verpartnerte Beamte. Hier haben nun das Bundesverfassungsgericht und der EuropĂ€ische Gerichtshof zu entscheiden, bei denen entsprechende Verfassungsbeschwerden bzw. eine Vorlage zur Vorabentscheidung bereits anhĂ€ngig sind.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, tĂ€tig zu werden und dafĂŒr Sorge zu tragen, dass Lesben und Schwule eine faire Behandlung erfahren. Alles andere steht einem modernen, demokratischen Gemeinwesen nicht gut zu Gesicht.

Die Tarifvertragsparteien sind aufgefordert, in ihren VertrĂ€gen zur Zusatzversorgung die Hinterbliebenenversorgung fĂŒr eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einzufĂŒhren.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Renate H. Rampf, Pressesprecherin Postfach 10 34 14, 50474 Köln Telefon: (0221) 9259610, Telefax: (0221) 92596111

NEWS TEILEN: