Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL befürchtet erhebliche finanzielle Einbußen von Mitgliedsunternehmen durch Probleme bei der Einführung einer streckenabhängigen Lkw-Maut in Belgien

(Frankfurt am Main) - Nachdem sich erkennbar abzeichnet, dass die Einführung einer streckenabhängigen Maut in Belgien für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGM zum 01.04.2016 alles andere als reibungsfrei verläuft, macht der BGL darauf aufmerksam, dass seine Mitglieder mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Viele der ausgelieferten On-Board-Units (OBUs) seien nicht betriebsbereit. Teils habe es auch Probleme bei der rechtzeitigen Zustellung von OBUs an die Unternehmen gegeben.

Das heutige Chaos an den belgischen Grenzen, wo sich bereits erhebliche Rückstaus betroffener Lkw bilden, sei damit vorprogrammiert gewesen. Da die Nichtzahlung der Maut mit erheblichen Bußgeldern von bis zu 1.000 EUR bedroht sei, könne der BGL den betroffenen Mitgliedsunternehmen nur nahelegen, im Falle nicht funktionsbereiter OBUs den vorgeschriebenen Anruf bei der Betreibergesellschaft zu tätigen und dabei gegebenenfalls auch Wartezeiten hinzunehmen. Zu einer Fahrt durch Belgien mit nicht eingebuchter OBU könne keinesfalls geraten werden. Belastungen der Transportlogistikunternehmen durch Verzögerungen und versäumte Termine mit all ihren finanziellen Konsequenzen seien die unvermeidliche Folge der belgischen Desorganisation.

Angesichts der unhaltbaren Situation trägt der BGL an die belgischen Kontrollbehörden die Erwartung heran, dass bis zu einer Entspannung der Situation keinesfalls eine Bebußung erfolgen darf, wenn das kontrollierte Unternehmen nicht im Mautsystem eingebucht ist, aber erkennbar das Seine dazu getan hat, um die Maut korrekt entrichten zu können. Der BGL fordert, dass Unternehmen, die ihre Fahrzeuge rechtzeitig mit OBUs ausgerüstet haben, die sich aber als nicht funktionsbereit erweisen, ebenso wenig mit Bußgeldern für das Versagen der belgischen Administration haftbar gemacht werden dürfen wie Unternehmen, die trotz rechtzeitiger Bestellung nicht termingerecht mit OBUs versorgt wurden. Der BGL wird diese Forderung auch an das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) mit der Bitte um Unterstützung bei den belgischen Behörden herantragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Pressestelle Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 79190, Fax: (069) 7919227

(sy)

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