Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Beschwerde über Mautpraktiken in Österreich zeigt Erfolg / Österreichische Mautordnung wird geändert

(Frankfurt am Main) – Einmal mehr hat sich die Hartnäckigkeit des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., über die Europäische Kommission gegen diskriminierende Praktiken in Österreich vorzugehen, ausgezahlt. Als erster Verband hatte der BGL bereits Anfang April dieses Jahres die „Erfolgsstory“ über die Einführung der österreichischen Maut zum 1.1.2004 in Frage gestellt und die Europäische Kommission auf technische Mängel und diskriminierende Praktiken im Verwaltungsvollzug gegen den grenzüberschreitenden Verkehr hingewiesen. Bis dato hatten Lkw-Fahrer beim Unterfahren von Mautbrücken darauf zu achten, ob die Go-Box – die österreichische Version der Onboard Unit – durch einen Signalton zu Erkennen gibt, dass sie Kontakt mit der Mautbrücke aufgenommen hat. War dies nicht der Fall, musste zunächst die Autobahn verlassen und eine manuelle Mautzahlstelle aufgesucht werden. Alternativ war es ab April möglich, die Mauteinbuchung in diesem Fall telefonisch vorzunehmen – allerdings mit minutengenauen Angaben zum Zeitpunkt des „Nicht-Piepens“ und kilometergenauen Angaben zum derzeit befahrenen Mautabschnitt. Ausgenommen von diesem „Telefon-Joker“: Die Sondermautstrecken, also die vorrangig vom internationalen Verkehr befahrenen Strecken.

Nunmehr hat Österreich, genauer gesagt die ASFINAG, zuständig für die Durchführung der Streckenerfassung und das Mautinkasso in Österreich, sich dem Druck von EU-Kommission und Verkehrsgewerbe gebeugt: Zum 1. Juli 2004 tritt in Österreich eine neue Mautordnung in Kraft. Laut Amtssprache dient die Änderung dazu, die „festgeschriebene Mitwirkungspflicht für den Nutzer komfortabler“ zu machen. Hinter dieser Formulierung steckt allerdings nichts anderes, als dass der Fahrer künftig nicht mehr verpflichtet ist, auf den „einfachen Signalton“ zu achten. Reagiert der Fahrer auf das Ausbleiben eines Signals nicht, führt dies nicht mehr zu Sanktionen. ASFINAG ist lediglich berechtigt, eine Nachverrechnung der fehlenden Mauttransaktion vorzunehmen.

„Wir sind der Europäischen Kommission sehr dankbar, dass sie Transportunternehmer und Fahrer einmal mehr gegen die österreichische Politik der Schikanen gegen den internationalen Verkehr unterstützt hat“, kommentiert BGL-Präsident Hermann Grewer das österreichische Einlenken.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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