BGL-Initiative zur Reform der Ferienreiseverordnung hat Erfolg
(Frankfurt am Main) - Zum 1. Juli 2006 wird auf einigen Autobahnabschnitten das Samstagsfahrverbot für schwere Lkw aufgehoben. Das sieht eine Änderung der Ferienreiseverordnung vor, welcher der Bundesrat am 19.05.2006 zugestimmt hat. Die Ferienreiseverordnung gilt jedes Jahr in den Monaten Juli und August an allen Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr auf besonders belasteten Autobahnabschnitten. Nachdem es in den vergangenen Monaten wegen angeblicher Mautausweichverkehre und Feinstaubbelastungen zu zahlreichen, zum Teil großräumigen Sperrungen von Bundesstraßen gekommen ist, hat der BGL bereits im Januar das BMVBS ersucht, die Ferienreiseverordnung zu überprüfen und zur Aufrechterhaltung des Güterfernverkehrs notwendige Autobahnteilstücke schon im laufenden Jahr aus dem Katalog der Verbotsstrecken herauszunehmen, um dem Lkw zumutbare Alternativrouten zur Verfügung zu stellen. Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium dieser Bitte Rechnung getragen. Das Fahrverbot wurde für folgende Strecken aufgehoben:
- Auf der A 2 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost
- Auf der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Autobahndreieck Heumar
- Auf der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Anschlussstelle Herleshausen
- Auf der A 5 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und dem Darmstädter Kreuz
- Auf der A 7 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und der Anschlussstelle Kassel-Nord.
- Außerdem lässt der erreichte Ausbauzustand der A 20 zu, dass das Lkw-Fahrverbot auf parallel dazu verlaufenden Bundesstraßen aufgehoben werden kann. Dies betrifft die B 105/E 22 und die B 96/E 251 bis Neddemin (Kr. Mecklenburg-Strelitz).
Diese zum 1. Juli 2006 in Kraft getretenden Änderungen sind bereits in der BGL-Ausweichstreckenkarte 2006 kenntlich gemacht. Darüber hinaus enthält diese demnächst erscheinende Karte neben den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung eine Aufzählung aller für Lkw gesperrten Strecken.
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