BGL interveniert gegen Verpflichtung zur zwangsweisen Zertifizierung in den Niederlanden
(Frankfurt/M.) In den Niederlanden sollen Transportaufträge auf dem Futtermittelsektor künftig nur noch an zertifizierte Unternehmen vergeben werden dürfen. Das sieht eine sogenannte GMPRegelung vor, die der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt wurde. Entsprechende Zertifikate dürfen ausschließlich durch niederländische Einrichtungen vergeben werden. Voraussetzung ist, dass das zu zertifizierende Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9000 ff. und ein HACCP-Konzept verfügt.
Der BGL hat die Europäische Kommission gebeten, die geplante Maßnahme auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht zu überprüfen. Deutschen Transporteuren, die nicht im Besitz eines solchen Zertifikats sind, wäre durch diese Regelung der Zugang zu den niederländischen Märkten versperrt. Das Regelwerk hat damit den Charakter einer Marktzugangsbeschränkung, die weder mit der Dienstleistungsfreiheit im liberalisierten EU-Verkehrsmarkt noch mit dem in Art. 12 EGV niedergelegten Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Angesichts der jüngsten Lebensmittelskandale ist es nach Auffassung des BGL im Interesse des Verbraucherschutzes zwar zweifellos notwendig, jedes Glied der Nahrungsmittelkette in die Verantwortung zu nehmen. Dieses Ziel kann aber angesichts der Verflechtung europäischer und außereuropäischer Märkte nur über eine europäische Regelung, nicht aber über nationale Alleingänge erreicht werden so der BGL.
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