Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL-Vorstand fordert verbindlichen Harmonisierungsschritt bei der Verabschiedung der Mauthöhen-Verordnung durch den Bundesrat

(Frankfurt am Main) - Ohne einen maßgeblichen und verbindlichen Harmonisierungsschritt ist die Einführung der Lkw-Maut für Unternehmen mit Standort Deutschland nicht zu verkraften. Zu diesem Schluss kommt der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. nach intensiver Diskussion des gegenwärtigen Stands der Planungen zur Einführung einer Lkw-Maut. Von einer weiterhin konsequenten Haltung der Mehrheit im Bundesrat, die Mauthöhen-Verordnung der Bundesregierung nicht ohne gleichzeitig verbindliche Harmonisierungsregelung passieren zu lassen, hängen nach Auffassung des Gewerbegremiums Tausende von Existenzen und Zehntausende von Arbeitsplätzen direkt ab. Es dürfe keinesfalls dazu kommen, dass mit Hinweis auf vorgeschobene EU-Einwände die Bundesregierung die Umsetzung von konkreten Harmonisierungsmaßnahmen im Bundesrat ausklammere.

Entgegen anderslautenden Mitteilungen der Bundesregierung habe die EU-Kommission zum Harmonisierungsmodell weder Zustimmung noch Ablehnung signalisiert. Es müsse deshalb an dem bisherigen Harmonisierungsweg festgehalten werden, der nicht nur nach Meinung des BGL, sondern auch in EU-Kreisen für EU-Weißbuchkonform und EU-rechtlich zulässig erachtet wird, wenn er für gebietsfremde Transportunternehmen diskriminierungsfrei sei.

In der von der Bundesratsmehrheit signalisierten Aufstockung des Harmonisierungsvolumens auf mindestens 600 Mio. Euro sieht der BGL-Vorstand bei einer entsprechenden Umsetzung durch das Ländergremium einen maßgeblichen Harmonisierungsschritt. Damit werde knapp die Hälfte des aktuellen Harmonisierungsdefizits ausgeglichen. Die Harmonisierungsfrage würde damit zwar nicht endgültig gelöst, aber im Zusammenhang mit den von der EU in langfristig angelegten Harmonisierungsschritten wesentlich vorangebracht.

Hinsichtlich des Einbauboykotts der Geräte zur automatischen Mauterfassung empfiehlt der BGL-Vorstand seinen Mitgliedsunternehmen, sich für den Geräteeinbau anzumelden. Die Betreibergesellschaft habe einen akuten Gerätemangel zur geplanten Mauteinführung am 31. 8. 2003 signalisiert. Unternehmer, die sich zu spät für das automatische Verfahren entschlössen, könnten dann möglicherweise im manuellen System, das der BGL-Vorstand für unzumutbar und europafeindlich hält, erhebliche Kostennachteile erleiden. Es sei deshalb davon abzuraten, für die definitive Abgabe eines Einbauauftrags die Bundesratsentscheidung zur Harmonisierung abzuwarten. Die Zusagen des Ländergremiums seien eindeutig und das Gewerbe vertraue auf ihre Umsetzung. Im Übrigen verpflichte der Einbau der Geräte nicht zu deren Verwendung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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