BGL zu den neuen Geschäftsbedingungen von Toll Collect / Bedeutender Schritt in die richtige Richtung
(Frankfurt am Main) - Als bedeutenden und wichtigen Schritt in die richtige Richtung bewertet der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die neuen Geschäftsbedingungen von Toll Collect. Mit der Neuregelung der Bedingungen seien die vom Gewerbe beanstandeten Haftungseinschränkungen für von Toll Collect zu vertretende Werkstattaufenthalte und sonstige Schäden beseitigt worden. Der wieder aufgenommene Gesprächsfaden zwischen der Geschäftsführung von Toll Collect und BGL trage erfreuliche erste Früchte. Die Basis für eine bessere und engere Zusammenarbeit im weiten Feld der Telematicanwendungen, zu denen auch die Mauterhebung gehöre, sei damit geschaffen.
Der BGL betont, dass die Änderung der Geschäftsbedingungen ab sofort die Voraussetzung schaffe, in der Praxis strittige Probleme zwischen den Nutzern und Toll Collect zu regeln. Da die neuen Geschäftsbedingungen auch Sonderbedingungen für einzelne Nutzergruppen vorsehen, legt der BGL Wert auf die Feststellung, dass diese besonderen Bedingungen nicht zur Diskriminierung anderer Mautzahler führen dürften, die den allgemeinen Geschäftsbedingungen unterlägen. Da nach Auskunft von Toll Collect besondere Bedingungen mit bestimmten Nutzergruppen allesamt veröffentlicht würden und vom Grundsatz her allen Benutzern offen stünden, sei eine praktische Benachteiligung bei der Mautzahlung so Toll Collect ausgeschlossen. Der BGL wird darauf achten, dass es durch besondere Nutzungs- und Zahlungsbedingungen nicht zu verdeckten Mautermäßigungen für privilegierte Gruppen kommt. Die Maut muss wettbewerbsneutral bleiben, wobei der BGL flexiblere Systeme, die auf die Bedürfnisse bestimmter Nutzergruppen abgestellt sind, nicht ablehnt, so BGL-Präsident Hermann Grewer.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)
Pressestelle
Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 79190, Telefax: (069) 7919227
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