BGW und VKU verhindern Gaswettbewerb
(Berlin) - Die für den 1. Juni zur Veröffentlichung geplanten Verträge zu dem künftigen Gasnetzzugang zeigen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) muss dringend tätig werden und der Gaswirtschaft endlich verbindliche Vorgaben machen, wie ein wettbewerbsförderndes Gasnetzzugangsmodell umzusetzen ist. Noch im Januar 2006 hatte die BNetzA mit BGW und VKU (Verbände der Gasnetzbetreiber) gemeinsame Eckpunkte eines solchen Modells vorgestellt. Die Gaswirtschaft spielt jedoch nach wie vor auf Zeit. Ihr Ziel ist es, den Wettbewerb auf dem Gasmarkt auch im kommenden Gaswirtschaftsjahr ab Oktober 2006 und möglichst lange darüber hinaus zu verhindern, so die Einschätzung einer Allianz aus Erdgasnetzkunden* und der GEODE, dem europäischen Verband der Verteilerunternehmen, deren Standpunkte zur Einführung eines profitablen Entry-Exit-Modells von bereits über 160 Stadtwerken in Deutschland geteilt werden.
Nach langen Monaten - zuletzt fruchtloser - Diskussionen über Regelungen für einen funktionsfähigen Gasnetzzugang fallen die Vorschläge von BGW und VKU weit hinter den im Januar von der BNetzA verkündeten Kompromiss zurück. Bereits verabschiedete Eckpunkte zum Netzzugang drohen nachhaltig entwertet zu werden, wie die Festschreibung eines Zwei-Vertragsmodells als gesetzeskonformes Basismodell oder das Entscheidungsrecht ausschließlich der Netzbetreiber, auch das Optionsmodell in seine Netzen einzurichten - um zu verhindern, dass die Handelsgesellschaften der etablierten Gasversorger ihre angestammten Lieferpartnerschaften zu Lasten der Endkunden erhalten - oder wie die vertikale Einbindung der nachgelagerten Netze (ohne zusätzliche Kapazitätsbuchung) in wenige große Marktgebiete.
Deshalb muss die BNetzA jetzt handeln. Ihr liegt eine funktionsfähige Lösung vor, mit der das gesetzlich vorgeschriebene Entry-Exit-Modell auf Basis eines Zwei-Vertragsmodells bereits zum neuen Gaswirtschaftsjahr realisiert werden könnte, nämlich der von GEODE und den Verbänden der Netznutzer ausgearbeitete Vorschlag mit den zugehörigen Vertragsentwürfen. Die BNetzA sollte hierzu eine klare Aussage treffen, dass sich Netzbetreiber gesetzeskonform verhalten, die auf Basis der Vorschläge von GEODE / Netznutzer-Allianz das Zwei-Vertragsmodell in ihrem Netz einrichten.
Einige der für die Marktöffnung unverzichtbaren Punkte, die nun wieder in Frage gestellt werden
- Marktgebiete: Die Gasverbände BGW und VKU fordern viel zu viele Marktgebiete ohne tragfähige Begründung.
- Massengeschäftstauglichkeit: Die von den Verbänden der Gaswirtschaft vorgelegten Vertragsentwürfe sind noch immer viel zu kompliziert und intransparent (zahlreiche Quer- und Folgeverweise, elektronisch nicht handhabbar). Sie können nur schwer nachvollzogen, geschweige denn angewendet werden.
- Zwei-Vertragsmodell als Basismodell: Die Verbände der Gaswirtschaft verweigern die Anerkennung des Zwei-Vertragsmodells (Entry-Exit-Modell) als Basismodell gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz. Sie wollen ihr Optionsmodell (Punkt-zu-Punkt-Modell) gleichrangig behandelt wissen.
- Bilanzkreise / Speichereinbindung: Die Verbände der Gaswirtschaft haben allen Forderungen der BNetzA widersprochen und wollen den vorrangigen Ausgleich von Mengendifferenzen in nachgelagerten Netzen einräumen. Dies würde bei den Kunden zu höheren Kosten führen, da hierdurch ein Zwang zum Mengenausgleich in nachgeschalteten Bilanzkreisen durch dort befindliche Speicher ausgeübt würde, der in Subventionen von stranded investments mündete.
Gemeinsame Pressemitteilung:
BDI, Bundesverband der deutschen Industrie
bne, Bundesverband Neuer Energieanbieter
EFET, European Federation of Energy Traders
GEODE, Groupement Européen des Entreprises et Organismes de Distribution dEnergie
VEA, Bundesverband der Energie-Abnehmer
VIK, Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Pressestelle
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: (030) 20280, Telefax: (030) 20282566
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