BHG-Entscheidung: Keine Änderungen für bestehende Lebensversicherungsverträge
(Berlin) - Nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Bund der Versicherten hat der Bundesgerichtshof gestern die Bestimmungen über die Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung ausdrücklich gebilligt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) sieht damit seine Auffassung endgültig bestätigt, dass die Kunden der Versicherungswirtschaft klar und nachvollziehbar über die Überschussbeteiligung informiert werden.
Klauseln über die Kündigung und die Beitragsfreistellung sowie die Verrechnung der Abschlusskosten hat das Gericht dagegen verworfen. Den Kunden der Lebensversicherungen entstehen durch das Urteil jedoch keine Nachteile. Soweit Klauseln für unwirksam erklärt wurden, treten an ihre Stelle die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der Verträge bleibt bestehen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Friedrichstr. 191-193a
10117 Berlin
Telefon: 030/20205000
Telefax: 030/20206000
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