Bildung als Aufgabe ersten Ranges anerkennen!
(Berlin) - Der Investitionsbegriff muss in Deutschland dringend zugunsten von Bildung neu bestimmt werden. Das fordert erneut der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Ludwig Eckinger. Mit Blick auf die morgige (8. November 2007) Anhörung zur Föderalismusreform II warnt Eckinger: Die Diskussion über eine nötige Schuldenbremse darf nicht zum Freibrief für Kürzungen von Ausgaben für Kinder und Jugendliche im Bildungsbereich unter dem Deckmantel des Schülerrückgangs werden. Die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen muss ein deutliches Signal zur Stärkung des Bildungsbereichs setzen. Entgegen allen Beteuerungen aus den Ländern, so Eckinger weiter, zähle die Finanzierung der öffentlichen Bildung als Haushaltsbelastung. Das Wort der Kultusminister, die Gelder auch bei Schülerrückgang im System zu halten, können die Finanzminister einfach vom Kabinettstisch fegen. Ein unerträglicher Zustand!
In einer Neuordnung des Investitionsbegriffes sieht der VBE-Bundesvorsitzende einen ersten Schritt, Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges anzuerkennen. Der VBE setzt sich deshalb für die Neufassung des Artikels 115 im Grundgesetz ein, unterstreicht Eckinger. Es muss möglich werden, auch die Finanzierung von besseren Lernbedingungen in den öffentlichen Bildungseinrichtungen als Investition zu würdigen. Nach dem geltenden Investitionsbegriff ist Beton kreditwürdig, aber Bildung ein Haushaltsposten, der die Schulden hochtreibt.
VBE-Bundesvorsitzender Eckinger hatte sich mit der Forderung nach Neufassung des Artikels 115 GG an die beiden Vorsitzenden der Kommission für die Föderalismusreform II gewandt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)
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