BilMoG - Sachverstand der Steuerberater ist gefragt
(Berlin) - Bei der Anhörung der Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 17.12.2008 zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) war der Berufsstand der Steuerberater durch Dr. Horst Vinken, Mitglied des Arbeitskreises Rechnungslegung von Deutschem Steuerberaterverband (DStV) und Bundessteuerberaterkammer (BStBK), vertreten. Dr. Vinken ist Präsident der BStBK. Er machte deutlich, dass die Anwendung des Fair Value in der handelsrechtlichen Bilanzierung eine Ausnahme bleiben müsse. Sie sei als Ausnahme für Anleihen und zu Handelszwecken erworbene Wertpapiere sinnvoll. Bewertungen, die über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinausgingen, dürfe es im Grundsatz nicht geben.
Strikt gegen die Einführung des Fair Value als Fremdkörper im deutschen Bilanzrecht argumentierte Prof. Dr. Karlheinz Küting, der hierdurch ein zweites, den GoB widersprechendes, Bewertungsprinzip ins HGB einziehen sieht.
Alle Experten lobten jedoch grundsätzlich den insgesamt sehr sorgfältig und unter Einbeziehung der Praxis erstellten Entwurf, forderten jedoch im Detail verschiedentliche Korrekturen.
Es ist geplant, das Gesetz im ersten Quartal 2009 im Bundestag zu verabschieden.
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