Pressemitteilung | Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V. (BÖB)

Binnenhäfen sehen Klage als letztes Mittel gegen die Umsetzung der EU-Hafensicherheitsrichtlinie vorzugehen

(Lünen/Berlin) - Anlässlich ihrer Feier zum 60jährigen Bestehen der Arbeitsgemeinschaft Öffentlicher Kanalhäfen NRW haben die Mitglieder bestätigt, gegen die Umsetzung der Hafensicherheitsrichtlinie in NRW den Klageweg beschreiten zu wollen – um ihre Interessen und die ihrer Kunden gegen einseitige Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.

„Den großen Binnenhäfen entlang des Niederrheins und den betroffenen Kanalhäfen in Dortmund, Gelsenkirchen und Mülheim“ schadet das nordrhein-westfälische Landeshafengesetz im Wettbewerb mit Standorten „auf der grünen Wiese“ - und damit dem System Wasserstraße.“, so Friedrich Weege, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft und Präsidiumsmitglied im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) anlässlich der offiziellen Pressekonferenz. Die vom Gesetz betroffenen Binnenhäfen müssen Sicherheitsstandards erfüllen und sich an Prüfungen beteiligen, denen die Verkehrträger Straße und Schiene nicht unterliegen und werden damit Kunden verlieren.

Als einziges Bundesland wartet NRW mit einem Gesetz auf, wonach die Überwachung der Hafensicherheit in Zukunft auf einen privaten „Betreiber“ übertragen werden soll. „Während die Bundesländer Hamburg und Bremen Sicherheit mit der vorhandenen Sicherheitsarchitektur als innerbehördliche Aufgabe ohne zusätzliche Kosten gewährleisten, schafft NRW neue, mit Kosten beim Hafenbetreiber verbundene Zuständigkeiten“, kritisiert Dr. Roland Beyer, stellvertretende Arbeitsgemeinschaftsvorsitzende und Vorstand der Dortmunder Hafen AG, als direkt Betroffener. Dies sei auch rechtlich problematisch, denn ein privatrechtlicher Betreiber solle zur Gewährleistung öffentlicher Sicherheit „gezwungen“ werden. Nach dem NRW-Gesetz soll der Hafenbetreiber als „Beliehener“ einen Gefahrenabwehrplan erstellen und der Behörde zur Vorlage bringen. Diese entscheidet dann über Maßnahmen, die gegebenenfalls das Eigentum der Hafenanlieger betreffen. Die geforderte Überwachung der Hafenanlagen könne in diesem Ausmaß jedoch nur die Polizei leisten, betonte Beyer.

Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft gehören die Sicherheitsaufgaben zu den klassisch-hoheitlichen Aufgaben, die auch weiterhin durch die öffentliche Hand wahrzunehmen seien. Zudem würden im Falle eines konkreten Bedrohungsszenarios ohnehin die eingespielten Mechanismen staatlicher Gefahrenabwehr greifen. Die im Vorfeld durch die Wirtschaftsbeteiligten geleistete Arbeit wäre hinfällig. Eine effektive und schlanke Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und Privatwirtschaft werde hiermit ausgeschlossen.
Der NRW-Vorschlag geht dem BÖB zufolge weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Neben der staatlichen werde eine zweite „privatisierte“ Sicherheitsarchitektur in den Häfen eingeführt. Dies verschlechtere die Position der NRW-Häfen im Standortwettbewerb signifikant. „Die öffentlichen Binnenhäfen im Ballungsraum Rhein-Ruhr sind ein Garant für ein nachhaltiges Logistiksystem, bei dem es gelingt, Verkehre auf die Verkehrsträger Wasser und Schiene umzulenken“, so Karl Michael Probst, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen. Dr. Beyer ergänzt: „Diesen Vorteil zu erhalten, wäre Aufgabe der Landesregierung, jetzt warten wir auf den ersten Umsetzungsbescheid, den wir gerichtlich überprüfen lassen“.

Die Häfen der Arbeitsgemeinschaft Öffentlicher Kanalhäfen NRW sind im Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen organisiert, der die Klagen gegen das Gesetz koordinieren wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen e.V., Ernst-Reuter-Haus Karl-Michael Probst, Geschäftsführer Straße des 17. Juni 114, 10623 Berlin Telefon: (030) 39 80 28 70, Telefax: (030) 340 60 85 53

(el)

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