Pressemitteilung | Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK)

Biologische Vielfalt in Agrarlandschaften bewahren und weiterentwickeln / VLK-Fachausschuss legt Schwerpunkt auf freiwillige kooperative Maßnahmen und fordert Weiterentwicklung der Agrarumweltmaßnahmen

(Berlin) - In Deutschland gelten heute rund ein Drittel der Pflanzenarten Pflanzen- und Tierarten und mehr als zwei Drittel der natürlichen Lebensräume als gefährdet. Um einem weiteren Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenzuwirken, liegt eine besondere Verantwortung bei allen, die Flächen bewirtschaften und die Ressourcen in der Agrarwirtschaft nutzen. Der Mensch hat seit je her Kulturlandschaften und Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt verändert. Durch Landbewirtschaftung wurde eine Vielfalt von Nutztieren, Kulturpflanzen, Lebensräumen und daran angepassten wild lebenden Tieren und Pflanzen geschaffen. Die Zusammenhänge zwischen Bewirtschaftung und Biodiversität sind und bleiben komplex: Agrarwirtschaft gestaltet und verändert die natürlichen Ressourcen. Für den Erhalt der Biodiversität sind Leistungen derjenigen, die über 80 Prozent der Fläche in Deutschland bewirtschaften, daher unverzichtbar.

Der Fachausschuss Ländliche Entwicklung, Raumordnung und Ressourcenschutz beim Verband der Landwirtschaftskammern hat das Jahr der biologischen Vielfalt zum Anlass genommen, in einem Positionspapier die wichtigsten Leistungen und Potenziale der Landwirtschaft zu beschreiben und weitere Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Agrarumwelt- (AUM) und Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind aus Sicht der Autoren ein nachhaltiges Instrument zur Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt im landwirtschaftlichen Bereich. AUM erfordern die Freiwilligkeit zur Teilnahme, den Verzicht auf Vorleistungen als Zugangsvoraussetzung sowie einen flexiblen Aufbau und eine hinreichende ökonomische Attraktivität. Es gibt zahlreiche innovative Ansätze, die die klassische Förderung über AUM sinnvoll ergänzen. Diese sollten ausgebaut und erweitert werden. Wichtig dabei ist, dass die Gesellschaft diese Bemühungen auch ökonomisch unterstützt.

Landschaftselemente sind ein wichtiger Baustein für die Biotopvernetzung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Moderne Flurneuordnungen können die Landbewirtschaftung verbessern und gleichzeitig die Landschaft ökologisch durch vernetzte Biotope aufwerten. Die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes sowie mögliche Aufwertungen in einem Natura 2000-Gebiet kann unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten nur durch die dort praktizierende Land- und Forstwirtschaft geleistet werden. Eine intensive und frühzeitige Beteiligung der Landnutzer bei der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen ist dazu unerlässlich.

Das genetische Potenzial alter Nutztierrassen und Kulturpflanzen zu erhalten, ist eine Investition in die Zukunft und eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sie kann nicht alleine den Landwirten überantwortet werden. Im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie arbeiten die Landwirte mit den bestehenden hohen rechtlichen Standards. Um diese erfüllen zu können, ist eine hochwertige landwirtschaftliche Beratung und Qualifizierung nötig. Die unter dem Dach der Landwirtschaft angesiedelte Agrarumwelt- und Naturschutzberatung ist aufgrund des gestiegenen Bedarfs und der hohen Akzeptanz der Fachberater bei den Landwirten auszubauen und zu stärken. Aspekte der Biodiversität müssen zukünftig in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Landwirte eine wichtigere Rolle spielen.

Das Positionspapier steht als Download unter www.landwirtschaftskammern.de/aktuelles zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Landwirtschaftskammern e.V. (VLK), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-512, Telefax: (030) 31904520

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