Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM begrüßt Urteil zur Telefonüberwachung / Entscheidung des Verfassungsgerichts ist angemessener Ausgleich zwischen Sicherheitsinteresse und Freiheitsrechten

(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur präventiven Telekommunikationsüberwachung begrüßt. "Der Richterspruch stellt klar, dass Sicherheit ein wichtiges Gut ist, jedoch der Rechtsstaat einer totalen Überwachung Grenzen setzt", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das Land Niedersachsen wollte Telefonate, Faxe und E-Mails von bislang unbescholtenen Bürgern aufzeichnen, weil es sich erhoffte, künftige Straftaten verhindern zu können. Die Verfassungshüter haben nun entschieden, dass eine solche Regelung das Fernmeldegeheimnis verletzt. Nach der Strafprozessordnung dürfen die Ermittlungsbehörden einen Bürger nur überwachen, wenn er im konkreten Verdacht steht, eine schwere Straftat begangen zu haben. "Die Telekommunikationsunternehmen gewährleisten die Überwachung verdächtiger Personen schon heute. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit", sagte Rohleder. "Und das bislang weitgehend auf eigene Kosten."

Nach Ansicht des BITKOM wird das Urteil aus Karlsruhe künftige Regelungen zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen beeinflussen. Insbesondere auf die EU-Pläne zur so genannten Vorratsdatenspeicherung könnte es Auswirkungen haben. Die EU erwägt ebenfalls, die Datenspeicherpflichten unabhängig von einem konkreten Verdacht auszuweiten. Telekommunikationsfirmen sollen aufzeichnen, wer wann mit wem telefoniert, gefaxt oder E-Mails ausgetauscht hat. "Auch diese Daten fallen unter das Fernmeldegeheimnis", sagte Rohleder. "Diesen Plänen wird die deutsche Verfassung klare Grenzen setzen." Die Speicherpflichten müssten nicht nur mit den Freiheitsrechten der Bürger, sondern auch mit den Wirtschaftsgrundrechten der Unternehmen in Einklang gebracht werden. Nach Schätzung des BITKOM würde eine Vorratsdatenspeicherung allein im Bereich der Sprachtelefonie die Unternehmen im ersten Jahr schon weit mehr als 200 Millionen Euro kosten. Rohleder: "Die Kosten für die Speicherung der Daten müsste der Staat tragen. Auch dies ist ein Erfordernis unseres Rechtsstaates."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0, Telefax: 030/27576-400

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