Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM lehnt Einbeziehung von PCs und Internet in den Rundfunkbegriff ab

(Berlin) - Die Regierungschefs der Länder planen, die Rundfunkgebühr künftig pauschal von allen Haushalten und Betriebsstätten zu erheben. Hierfür soll eine so genannte „Haushaltsabgabe“ eingeführt werden, die die bisherige Rundfunkgebühr ersetzt. Die neue Abgabe geht von einem „erweiterten Gerätebegriff“ aus, der PCs und andere ITK-Geräte in die Rundfunkgebührenpflicht einbezieht. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) wendet sich in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme gegen die damit drohende Ausdehnung der Gebühren auf PCs und andere Internet-Endgeräte.

BITKOM weist insbesondere auf den drohenden Imageschaden für den High-Tech-Standort Deutschland hin und empfiehlt dringend, diese Pläne zu überdenken. „Der aktuelle Vorstoß der Bundesländer ist international einzigartig“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung von BITKOM. „Davon abgesehen konterkarieren PC-Gebühren die von der Bundesregierung vorgetragene wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zielsetzung, das ’Internet für alle’ zu fördern.“ PCs sind universell genutzte Arbeitsmittel mit einer Vielzahl von Funktionen. „Man kann nicht einfach einen Computer mit einer Gebühr belegen, nur weil die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun auch im Internet Angebote zur Verfügung stellen“, kritisiert Rohleder.

Das Medium Internet erlaubt eine nutzungsbezogene Einzelabrechnung aller abgerufenen Inhalte. Der Nutzer zahlt nur für die Angebote, die er auch tatsächlich in Anspruch nimmt. „Eine pauschale Rundfunkgebühr für den Empfang des Radio- oder Fernsehprogramms über das Internet wird den technischen Möglichkeiten nicht gerecht. Sie kommt damit einer Zwangsabgabe gleich“, warnt der BITKOM-Geschäftsführer. Schließlich machen die Internet-Seiten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten nur einen Bruchteil des Angebots im World Wide Web aus. Die häufig vorgetragene Begründung für eine Neuordnung der Rundfunkgebühr, dass Fernsehgerät und Personal Computer allmählich verschmelzen würden, verweist auf die eigentliche Problematik des Vorschlags: Die Zunahme der Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten hat das aus dem Grundversorgungsauftrag herrührende zulässige Maß längst überschritten.

BITKOM fordert daher, die Erhebung von Rundfunkgebühren auf PCs von der Bereitstellung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet zu trennen. Der Grundversorgungsauftrag der Rundfunkanstalten und damit der Anspruch auf Gebührenfinanzierung erstreckt sich grundsätzlich nicht auf Online-Angebote. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können durch Internetangebote ohne Weiteres an der technischen Entwicklung zu konvergenten und interaktiven Medien teilhaben, indem sie diese Angebote einzeln mit ihren Kunden abrechnen.

Aus diesen Gründen würde sich BITKOM eine Positionierung der Länder dahingehend wünschen, dass PCs und Internet von der Gebührenpflicht weiterhin ausgenommen sind. Die Zahl der Haushalte und Betriebsstätten, die nur über einen PC, nicht aber über Rundfunkgeräte verfügen, dürfte verschwindend klein sein. Die Ausnahme würde das Gebührenaufkommen, das in 2001 voraussichtlich 12,8 Mrd. DM betragen wird, nicht wesentlich beeinflussen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400

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