Pressemitteilung | Bitkom e.V.

BITKOM veröffentlicht Leitfaden "Compliance in IT-Outsourcing-Projekten" / Gesetzliche Vorgaben bei der IT-Auslagerung immer komplexer / Publikation gibt Tipps für IT-Outsourcing-Projekte

(Berlin) - Die Auflagen für Informations-Systeme und Geschäftsprozesse in Unternehmen steigen: Neue Gesetze und der zunehmende Druck der Finanzmärkte haben die Anforderungen enorm verschärft. Auch die Auslagerung von IT-Systemen und einzelnen Geschäftsprozessen ändert daran nur wenig: Denn der Auftraggeber bleibt gegenüber staatlichen Organisationen für die gesetzeskonforme Abwicklung der Prozesse verantwortlich - und kann im Schadensfall haften. Darauf weist der BITKOM in seiner Publikation "Compliance in IT-Outsourcing-Projekten: Leitfaden zur Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen" hin.

Der umfangreiche Leitfaden soll Entscheidungsträgern einen Überblick über Compliance - also die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen - beim IT-Outsourcing geben. Er bietet eine komprimierte Zusammenstellung relevanter Gesetze, Richtlinien, Standards sowie Ansätze und Hilfe zur praktischen Umsetzung. Er beschreibt, wie rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden, und nennt die Rechtsfolgen, sollten Auflagen verletzt werden.

So müssen Outsourcing-Kunden und -Anbieter belegen, dass ihre Prozesse und Systeme die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Für die Nachweise gibt es jedoch keine standardisierten Prüfroutinen oder allgemeingültigen Prüfbescheinigungen. Der Leitfaden beschreibt, wie Unternehmen solche Nachweise erhalten können. Beispiele aus der Praxis und ein Glossar geben weitere Hilfestellung. Die Publikation kann kostenlos unter http://www.bitkom.org/de/publikationen heruntergeladen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Maurice Shahd, Pressereferent, Wirtschaftsthemen Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400

(sk)

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