Pressemitteilung | Bitkom e.V.
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BITKOM veröffentlicht Leitfaden zu Open Source Software / Umgang mit freier Software in Unternehmen oft unbedacht

(Berlin) - Auch für die Nutzung und Weiterverwendung von frei verfügbarer Software - so genannter Open Source Software - gelten bestimmte Nutzungsbedingungen. Wenn Unternehmen diese missachten, riskieren sie juristische Konsequenzen: Bauen Unternehmen freie Software in ihre eigenen verkäuflichen Produkte ein, so kann beispielsweise die Folge sein, dass der Quellcode der neuen Software offen gelegt werden muss. In seinem neuem Leitfaden "Open Source Software - Rechtliche Grundlagen und Hinweise" gibt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) daher Tipps, wie Unternehmer frei verfügbare Software juristisch einwandfrei nutzen und weiterverwenden können. "Das Recht, freie Software zu nutzen, ist eben keine Befreiung von sämtlichen Pflichten", sagt BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn. Der Leitfaden erklärt, wie Unternehmen klare Regeln für die Nutzung freier Software festlegen, vorhandene Verträge überprüfen und die Mitarbeiter im korrekten Umgang mit Open Source Software schulen können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) Maurice Shahd, Pressereferent, Wirtschaftsthemen Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: (030) 27576-0, Telefax: (030) 27576-400

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