Bitkom zum Kritis-Dachgesetz: Schwellenwert nicht kurzfristig absenken
(Berlin) - Der Bundesrat könnte heute das Kritis-Dachgesetz in den Vermittlungsausschuss überweisen. Der Bundestag hatte das Kritis-Dachgesetz Ende Januar auf den Weg gebracht, doch bei den Ländern gibt es weiter Nachbesserungswünsche, unter anderem eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf weitere Unternehmen. Das Kritis-Dachgesetz ist die Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht und schreibt unter anderem Betreibern kritischer Infrastruktur eine Risikobewertung für hybride Bedrohungen vor. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 18. Oktober 2024 verstrichen, gegen Deutschland läuft deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Kritische Infrastrukturen müssen besser geschützt werden. Das erfordert verlässliche Regelungen und Planungssicherheit, neue kurzfristige Vorgaben sind eher schädlich. Eine pauschale Absenkung des Schwellenwerts von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner würde den Kreis der betroffenen Unternehmen schlagartig massiv vergrößern und insbesondere auch kleinere Betreiber betreffen, ohne dass diese eine ausreichende Vorbereitungszeit haben. Ein breiterer Anwendungsbereich bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit. Wirksamer Schutz kritischer Infrastrukturen gelingt mit einem risikobasierten Ansatz: kritische Knotenpunkte gezielt identifizieren und Resilienz durch Investitionsanreize stärken.
Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses kann weitere monatelange Verzögerungen bei der Stärkung der Abwehr von hybriden Angriffen bedeuten. Und das, obwohl Deutschland bei der Umsetzung bereits deutlich im Rückstand ist und ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft. Gerade in der aktuell angespannten Sicherheitslage brauchen wir zügig einen praxistauglichen Rechtsrahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Bitkom e.V., Andreas Streim, Pressesprecher(in), Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 27576-0
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