BIV veröffentlicht "KI-Whitepaper" und Cybersecurity-Informationen für seine Mitgliedsunternehmen
(Berlin) - Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat ein neues Informationspapier zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an die rund 2.500 Mitgliedsunternehmen und bietet eine erste Übersicht über die wichtigsten Aspekte von KI im Unternehmenskontext. Zudem gibt es für die Unternehmen wichtige Updates im Bereich der Cybersecurity.
Das KI-Papier erläutert grundlegende Begriffe, Chancen sowie Herausforderungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, die Mitglieder bei der strategischen Nutzung zu unterstützen. Dem "Whitepaper" ist ein verbandsinterner KI-Workshop vorausgegangen. Die wichtigsten Erkenntnisse haben die beiden renommierten KI-Experten Prof. Christian Schlicht sowie Philipp Gellert verständlich zusammengefasst. Im nächsten Schritt ist ein zweites KI-Papier in Arbeit, welches im Rahmen der Messe "CMS Berlin" Ende September 2025 veröffentlicht werden soll. Dabei stehen praxisnahe Anwendungsmöglichkeiten für die Unternehmen im Mittelpunkt.
Cybersecurity: NIS-2-Richtlinie und KRITIS-Dachgesetz
Aktuell muss die Aufmerksamkeit in Richtung Sicherheit von kritischer Infrastruktur gesteigert werden. Dazu zählen Gebäudedienstleister zwar nicht. Allerdings stehen diese durch die Reinigung derartiger Liegenschaften im Datenaustausch mit den Kunden. Dies bietet mögliche Einfallstore für Cyberangriffe. Zu zwei Gesetzesvorhaben informiert der BIV aktuell seine Mitgliedsunternehmen und klärt auf, inwieweit sie berührt sind und entsprechende Vorkehrungen treffen müssen.
• Mit der NIS-2-Richtlinie der EU soll ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Europäischen Union geschaffen werden. Da die Informations- und Kommunikationstechnologie-Lieferkette zu bewerten ist, können auch Dienstleister vom Gesetz betroffen sein.
• Mit dem KRITIS-Dachgesetz folgen Pläne zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen. Es ergänzt bestehende Regelungen zur IT-Sicherheit und erweitert diese um zentrale Aspekte des physischen Schutzes. Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich primär an Betreiber kritischer Anlagen. Diese müssen jedoch auch sicherstellen, dass ihre Dienstleister die erforderlichen Sicherheits- und Resilienzmaßnahmen umsetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Christopher Lück, Geschäftsführer(in) Politik und Kommunikation, Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0