BJU zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform
(Berlin) - Stellungnahme des Bundesverbandes Junger Unternehmer zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 12. November 2002.
I. Grundsätzliches
Der BJU hat sich in den vergangenen Jahren stets für eine ökologische Komponente im Steuersystem ausgesprochen. Die Senkung des Energieverbrauchs bleibt angesichts des notwendigen Klimaschutzes ein vorrangiges Ziel.
Angesichts des Voranschreitens der Pläne für ein Modell handelbarer Emissionszertifikate, dem wir wegen seiner ökologischen Treffsicherheit und seiner Systemkonformität den Vorzug gegenüber Steuerlösungen geben, wäre es an der Zeit, auch bei der Ökosteuer über Anpassungen nachzudenken. Zertifikatsmodell und Ökosteuer müssen sinnvoll verzahnt werden, um Doppelbelastungen von Unternehmen zu vermeiden. Diese Verzahnung kann auch die Senkung von Steuersätzen bedeuten. Auf die Notwendigkeit der Verzahnung von Zertifikatsmodell und Ökosteuer gibt der Gesetzentwurf noch keine Antwort.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass eine Harmonisierung der Energiebesteuerung innerhalb der EU überfällig ist, gerade wenn das produzierende Gewerbe auf Sicht voll in die Ökosteuer einbezogen werden soll. Die Bundesregierung sollte darauf hinwirken, dass noch während der dänischen Präsidentschaft eine Einigung im Rat erzielt wird.
Schließlich appellieren wir an die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen, dringend die derzeitige konjunkturelle Lage und die Belastung der Unternehmen mit Steuern und Abgaben zu berücksichtigen. Eine weitere Erhöhung der Nettobelastung der Unternehmen wird weitere Arbeitsplätze gefährden. Erforderlich sind Steuersenkungen sowie Reformen in den Sozialversicherungen hin zu mehr Eigenverantwortung, damit die Belastung durch Sozialabgaben sinkt statt steigt.
II. Bewertung des Gesetzentwurfes
Der BJU hatte bereits in seinen beiden Stellungnahmen an den Finanzausschuss aus dem Jahr 1999 die Verzerrung auf den Märkten durch zahlreiche Sonderregelungen kritisiert. Es ist daher im Grundsatz positiv, dass Sonderregelungen abgebaut werden, um den Wettbewerb zwischen Technologien bzw. zwischen Energieträgern zu entzerren. Das betrifft insbesondere die Anpassung bei den Nachtspeicherheizungen, aber auch die Erhöhung der Steuersätze für Erdgas.
Kritischer fällt dagegen die Bewertung der Erhöhung der Steuersätze für das produzierende Gewerbe aus. Sicher stellt auch die Ungleichbehandlung der Verwendung von Energie für unterschiedliche Zwecke eine erhebliche Marktverzerrung dar. Grund für diese Ungleichbehandlung war aber die Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit angesichts der Tatsache, dass es der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist, eine Harmonisierung der Energiebesteuerung in der EU zu erreichen. Es stellt sich die Frage, warum plötzlich eine derartige Veränderung der internationalen Wettbewerbssituation eingetreten sein soll, die eine Verdreifachung von 20 Prozent auf 60 Prozent der Ökosteuerregelsätze ermöglicht. Über Anpassungen kann sachgerecht erst nach Verabschiedung der anstehenden EU-Richtlinie gesprochen werden. Änderungen müssen mit dem Inkrafttreten der Richtlinie und eventuellen Übergangsregelungen synchronisiert werden.
Unverständlich ist für den BJU auch, dass zwar der Steuersatz für Erdgas nach oben angepasst wird, um den Wettbewerb der Energieträger zu entzerren, zugleich aber an der Steuerfreiheit der Kohle festgehalten wird. Wenn auch ein Großteil der Kohle in Kraftwerken verfeuert wird, deren Strom später besteuert wird, so gibt es dennoch keinen Grund, die besonders umweltschädliche Kohle generell von der Steuer auszunehmen und diese auch noch über 2005 hinaus weiter zu subventionieren.
Das Grundübel des vorliegenden Gesetzentwurfes liegt aber darin, dass er sich einfügt in eine Politik, den Bundeshaushalt über eine Erhöhung der Nettobelastung der Bürger und Unternehmen mit Steuern und Abgaben zu konsolidieren. Der Abbau von Steuervergünstigungen ist zu begrüßen, wenn im Gegenzug Steuersätze gesenkt werden. Wenn also Steuervergünstigungen für Nachtspeicherheizungen, Erdgas und das produzierende Gewerbe abgebaut werden sollen, müssten entweder die allgemeinen Steuersätze für Mineralöl und Strom oder die Sätze der Einkommen- und Körperschaftsteuer zum gleichen Zeitpunkt gesenkt werden. Dies geschieht aber nicht, im Gegenteil: der vorliegende Gesetzentwurf will 1,4 Mrd. EuroMehreinnahmen für den Bundeshaushalt 2003 erzielen. Dies ist nicht nur ordnungspolitisch ein Schritt in die falsche Richtung, es ist zusammen mit der Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform und der Erhöhung der Abgaben für die Rentenversicherung Gift für die Konjunktur in Deutschland.
Schließlich bedeutet dieser Gesetzentwurf eine Abkehr von der bisherigen Linie, das Ökosteuer-Aufkommen weitestgehend für den Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung zu verwenden. Im Blick auf die erhöhte Nettobelastung ist dies sicher zu kritisieren. Auf der anderen Seite kaschiert der erhöhte Bundeszuschuss aus den bisherigen Ökosteuer-Stufen die dramatische Lage der Rentenversicherung. Ohne Öko-Steuer läge der Beitragssatz 2003 bei 21 Prozent.
Die angestrebten 19,5 Prozent sind kein Erfolg der Ökosteuer, die 2003 ein Aufkommen von fast 20 Mrd. Euroerzielen wird. Die Bürger und Unternehmen werden vielmehr 2003 den gleichen Rentenversicherungsbeitrag wie nach Inkrafttreten der ersten Ökosteuer-Stufe 1999 zahlen, aber zusätzlich etwa 16 Mrd. Euromehr Öko-Steuer als 1999. Die Umleitung des Ökosteuer-Aufkommen in die Rentenversicherung hat also keinen nachhaltigen Erfolg für Bürger und Unternehmen gebracht, sondern hat notwendige Reformen nur verschleppt.
Es ist nun höchste Zeit für eine nachhaltige Reform der Rentenversicherung, die den Interessen der Beitragszahler und der jungen Generation endlich mehr Gewicht beimisst. An einer Absenkung des Rentenniveaus führt kein Weg vorbei. Eine Ausweitung des Bundeszuschusses, der bereits heute etwa ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes verschlingt, ist jedenfalls ebenso keine Lösung wie weitere Beitragssatzsteigerungen oder die Erhöhung der Bemessungsgrenze.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Junger Unternehmer der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (BJU)
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